Absender haften für virenverseuchte E-Mails: Schadenersatz-Zahlungen möglich!

Wer Computerviren verbreitet, kann in Deutschland dafür haftbar gemacht werden. Auch, wenn er es unwissentlich getan hat. Das Gesetz gilt vor allem für Unternehmen, da sie zur Sicherung ihrer IT-Anlagen verpflichtet sind. Wer fahrlässig handelt und andere dadurch schädigt, muss unter Umständen zivilrechtlich für Schadenersatz haften.

Dies gelte laut dem IT-Magazin "iX" zum Beispiel, wenn Firmen kontaminierte E-Mails an Privatpersonen verschickten. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Unternehmen vom Virenbefall Kenntnis hatten oder nicht. "Dieser Rechtspflicht entgeht nur, wer nachweisen kann, ausreichende und tagesaktuelle Vorkehrungen gegen Virenbefall und -verbreitung durch entsprechende Soft- und Hardware getroffen zu haben", erklärt Joerg Heidrich, "iX"-Autor und Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags.

Im Geschäft zwischen Unternehmen gelten derartige Verpflichtungen sowohl für die versendende Firma als auch für den Adressaten. Anders bei Privatpersonen: Hier bestehe eine gesetzliche Verpflichtung zu einem Selbst- und Drittschutz nur sehr eingeschränkt, heißt es. Allenfalls in Einzelfällen, in denen ein besonders leichtfertiger Verstoß gegen Sicherheitsgebote erfolge, könne von einem Mitverschulden ausgegangen werden.
(APA/red)