UTA-Verkauf verstößt gegen Kartellrecht: Europäische Kommission ist zuständig

Die geplante Fusion der zweit- und drittgrößten heimischen Festnetzanbieter Tele2 und UTA sei wegen "einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs ... nach dem Kartellgesetz zu untersagen". Sie "übersteige die Schwellenwerte der EG-Fusionskontrollverordnung" und falle damit außerdem in die "ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Kommission". Zu diesem Schluss kommt eine im Auftrag des Telekomunternehmens TriCoTel durchgeführte Studie der Kanzlei Gugerbauer & Partner. Der freiheitliche Ex-Politiker Gugerbauer ist Mitglied der österreichischen Wettbewerbskommission.

"Tele2 wird nach der Fusion mit der UTA auf 28 Prozent Marktanteil kommen, die Telekom Austria verbleibt bei 53 Prozent und der nunmehr drittgrößte Anbieter, tele.ring, bei 5 Prozent", rechnete TriCoTel-Chef Robert Marschall in einer Aussendung vor. Er fürchtet, dass es zu einem Duopol im Festnetzmarkt kommt, wodurch der harte Preiskampf sein Ende finden würde. Aus dem Gutachten sei klar ersichtlich, dass "sämtliche wesentlichen Kriterien, aus denen die EU-Kommission das Vorliegen eines wettbewerbswidrigen Zusammenschlusses schließt, hier erfüllt sind", so Marschall. Der UTA-Kauf wird derzeit vom österreichischen Kartellgericht geprüft.

Mögliche rechtliche Probleme der UTA-Übernahme durch Tele2 hatte schon vor zwei Monaten die EU-Wettbewerbsrechts-Expertin Doris Hildebrand geäußert. Im Gegensatz zu früher zielt der Fokus der neuen EU-Verordnung nun nicht mehr auf die marktbeherrschende Stellung eines Anbieters ab, sondern darauf, ob durch eine Fusion ein wirksamer Wettbewerb verhindert werden kann, so die Bundeswettbewerbsbehörde früheren Angaben zu Folge. Und das könnte laut Hildebrand beim Zusammengehen der Nummer zwei und drei am Festnetzmarkt eben der Fall sein. (apa)