Unterlassungserklärung gefordert: VKI klagt gegen Wertkarten-Guthaben-Verfall

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag von Konsumentenschutzminister Herbert Haupt (F) die heimischen Mobilfunkbetreiber auf Unterlassung geklagt. Hintergrund ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH), wonach der Verfall des Telefon-Guthabens und der Handy-Rufnummer bei tele.ring-Wertkarten nach einem Jahr Nicht-Nutzung nicht rechtens ist.

Der VKI will nun - nach erfolglosen Gesprächen - die anderen Betreiber auch dazu verpflichten, entsprechende Vertragsklauseln zu streichen. "Der VKI hat im Lichte des Urteils die anderen Handy-Betreiber abgemahnt. Diese versprachen zwar 'Besserung', waren aber nicht bereit verbindliche Unterlassungserklärungen abzugeben", so die Konsumentenschützer.

Fonds gefordert
Unmittelbar nach dem Urteil hatte der kürzlich gegründete private Konsumentenschutz-Verein "Interessensverband der Mobilfunkkunden" (IVMK) die Mobilfunkbetreiber aufgefordert, die zu Unrecht einbehaltene Guthaben für Wertkarten-Handys in einen Fonds einzuzahlen. Der Fonds soll unter der Verwaltung der Bundesministerien Justiz, Konsumentenschutz sowie Verkehr stehen und für Konsumentenschutzmaßnahmen genutzt werden, so der IVMK.

VKI kritisiert Mobilkom
Im Streit um den Verfall von Handy-Wertkarten-Guthaben bei längerer Nicht-Nutzung hat der VKI die neu gültigen Geschäftsbedingungen der Mobilkom Austria kritisiert. Demnach wird die B-Free-Wertkarte ungültig, falls die B-Free-Rufnummer über die Rufnummernportierung in ein anderes Mobilfunknetz mitgenommen wird.

Serviceleistungen
Ein eventuell vorhandenes Guthaben wird mit der - in Branchenkreisen als "Fluchtsteuer" bezeichneten - Gebühr von 35 Euro für das Abmelden gegenverrechnet, hieß es dazu aus der Mobilkom-Pressestelle. Dies sei eine besondere Serviceleistung, die nicht extra in den Geschäftsbedingungen angeführt werde. Die auf APA-Anfrage erteilte Auskunft der Hotline, das Guthaben verfalle ohne Gegenverrechnung, sei falsch.

Verschärfung der Situation
Laut Geschäftsbedingungen verfällt das Guthaben auch dann, wenn die Wertkarte in den vergangenen 13 Monaten nicht wieder aufgeladen wurde
- und zwar im Ausmaß von mind. 20 Euro. Gegen die Bezahlung einer Gebühr in nicht genannter Höhe kann der Kunde jedoch innerhalb von sechs Monaten das Guthaben zurück fordern. Mit Ablauf der Rückforderungspflicht verzichtet der Kunde auf sein Guthaben, so die Mobilkom-Geschäftsbedingungen. Laut VKI führen die neuen Geschäftsbedingungen zu einer "Verschärfung der Situation".(apa/red)