TKK fordert einheihtlichen Marktpreis: Gesprächstarife am Handy können sinken

Gespräche vom Festnetz in Mobilfunknetze kosten in Österreich seit Jahren mehr als Gespräche von Handynetzen ins Festnetz. Diesem Ungleichgewicht versucht der Telekomregulator nun zu Leibe zu rücken. Mit einem von der Telekom Control Kommission (TKK) angestrebten einheitlichen so genannten Mobilfunk-Terminierungsentgelt - einem wesentlichen Bestandteil der Endkunden-Handytarife - und dem erwarteten wachsenden Gesprächsaufkommen könnten Gespräche in Mobilfunknetze künftig billiger werden.

Das wesentlichste Wettbewerbsproblem seien "überhöhte Entgelte" für die Zustellung von Gesprächen in Mobilfunknetzen (so genannte Terminierungsentgelte der Unternehmen untereinander), betonten der Telekom-Chef der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR, Georg Serentschy, und der TKK-Vorsitzende Eckhard Hermann. In Folge dessen komme es "zu überhöhten Endkunden-Preisen für Gespräche von Festnetzen in Mobilnetze", auch bei Anrufen zwischen Mobilnetzen könne es zu "Marktverzerrungen" kommen. Etablierte Betreiber könnten durch Zusammenschaltungsverweigerung, überhöhte Terminierungsentgelte, Preisdiskriminierung oder andere, nichtpreisliche Taktiken auch den Markteintritt kleinerer Mobilfunkbetreiber wesentlich erschweren.

Verpflichtungen
Um diese Wettbewerbsdefizite zu beseitigen, hat die TKK nun den fünf Mobilfunkbetreibern Mobilkom Austria, T-Mobile, One, tele.ring und Hutchison Verpflichtungen auferlegt. Im Zuge der von der EU vorgegeben Analyse der einzelnen Telekom-Teilmärkte hat die TKK nämlich in ihrer jüngsten Entscheidung befunden, dass alle fünf österreichischen Mobilfunkbetreiber auf dem Mobilterminierungs-Markt über "beträchtliche Marktmacht verfügen". Die Mobilfunkbetreiber dürfen daher künftig gemäß den Verpflichtungen u.a. ihre Leistungen in Bezug auf Qualität und Preis nichtdiskriminierend anbieten und ein Standardangebot legen.

Einheitliche Marktpreise
Ein langfristiges Ziel der TKK sei es, künftig "einheitliche Marktpreise" bei der Mobilterminierung über alle Betreiber hinweg für Gespräche in Mobilnetze sowohl aus Mobilnetzen als auch aus Festnetzen zu erreichen, kündigte Hermann an. Aktuell ist die Bandbreite der unterschiedlichen Mobilterminierungsentgelte enorm, sie reicht laut RTR von 10,86 bis 19,62 Cent. Bei der Festnetzterminierung gebe es einheitliche Entgelte bereits seit Beginn. Allerdings müssten die Mobilterminierungsentgelte auch künftig kostenorientiert berechnet werden, meinte der TKK-Vorsitzende.

Konsultationsverfahren
Kostenorientierte Entgelte sowie der Zeitpunkt für das Erreichen eines einheitlichen Marktpreises soll nun in den kommenden Wochen in einem Konsultationsverfahren mit allen Betreibern präzisiert werden. Diese beiden Punkte scheinen freilich auf den ersten Blick im Widerspruch zueinander zu stehen. "Die Marktanteile der Mobilfunkbetreiber werden sich längerfristig angleichen", meinte Hermann dazu. Der Regulator kann die Höhe eines Mobilfunk-Terminierungsentgelts übrigens erst dann regulatorisch vorgeben, wenn er von einem Telekombetreiber über einen Antrag dazu beauftragt wird.

Beträchtliche Marktmacht
Als Begründung für die Feststellung einer "beträchtlichen Marktmacht" für alle fünf Betreiber führt die Behörde an, dass die Zustellung eines Gesprächs in einem Mobilfunknetz, die so genannte Mobilterminierung, eine Monopolleistung sei, die nur von jenem Betreiber durchgeführt werden kann, bei dem der angerufene Konsument Kunde ist, und weiters, dass daher ein starker Anreiz bestehe, über dem Wettbewerbsniveau liegende Preise festzusetzen. (apa)