So wird 2004: Handy-Rufnummernmitnahme ab 1.Mai

Im kommenden Jahr wird es - spätestens ab 1. Mai - für alle Handybesitzer möglich sein, beim Wechsel des Mobilfunkbetreibers die alte Rufnummer samt Vorwahl zu behalten.

Die Rufnummernmitnahme wird für alle Handykunden möglich sein - nicht nur für Vertrags-, sondern auch für Wertkartenkunden. Ruft man in Zukunft ein Handy an, bei dem die Vorwahl nicht mehr mit dem Netzbetreiber übereinstimmt, weil der Angerufene den Betreiber samt seiner Nummer gewechselt hat, hört man eine kostenlose Textansage zu Beginn des Telefonates, die über die Kosten informiert. Hintergrund: Ein Telefonat innerhalb des gleichen Netzes ist meist günstiger als ein Telefonat in ein anderes Netz. Wem diese Ansage lästig wird, kann diese Textansage auch ausschalten.

Nummernportierung innerhalb von drei Tagen
Den Betreiber samt Rufnummer wechseln kann man auch schon, wenn die Mindestvertragsdauer beim früheren Anbieter noch nicht ausgelaufen ist. Der wechselwillige Kunde muss allerdings die Grundgebühr beim alten Netzbetreiber bis Vertragsende weiter bezahlen. Über alle anfallenden Kosten müssen die Betreiber die Kunden umfangreich informieren.

Wann die Protierung der Rufnummer erfolgen soll, entscheidet der Kunde, die maximale Zeitspanne beträgt 60 Tage. Entscheidet sich der Kunde sofort für eine Nummernportierung, soll diese "tunlichst" innerhalb von drei Tagen erfolgen.

Neuer Betreiber übernimmt Betreuung
Für die Abwicklung der Rufnummern-Mitnahme ist ausschließlich der neue Betreiber auf Antrag des Kunden verantwortlich. Der alte Betreiber muss drei Tage nach Inkenntnissetzung durch den Kunden oder dem neuen Betreiber eine schriftliche Benachrichtigung dem Kunden zukommen lassen, in der sämtliche Infos zum Betreiberwechsel enthalten sind (im wesentlichen die entstehenden Kosten).

Endet das Vertragsverhältnis beim neuen Betreiber, dann muss die Rufnummer an den alten Betreiber zurück gegeben werden. (apa/red)