Schlechte Nachrichten für Kurztelefonierer: Handygespräche werden empfindlich teurer!

Schlechte Nachrichten für Kurz-Handytelefonierer, die ihren Vertrag wechseln: Bei Gesprächen beträgt die Mindestverrechnungsdauer häufig nicht mehr 30 Sekunden, sondern eine Minute. Ein aktueller AK-Test zeigt: Jetzt wird bei über zwei Drittel der 44 untersuchten Tarife die erste Minute voll und danach wie bisher im 30-Sekunden-Takt abgerechnet. Im Vorjahr galt für fast alle der 43 untersuchten Tarife noch ein 30-Sekunden-Abrechnungstakt von der ersten Sekunde an.

Betroffen sind nach Angaben der Anbieter in der Regel nur Neukunden, nur ein Anbieter hat auch seine Altverträge geändert. "Neukunden müssen also mit doppelten Kosten rechnen, wenn sie nur ganz kurz telefonieren oder die Mobilbox abhören", sagt AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. Die AK verglich 43 Tarife von sechs Handyanbietern (Wertkarte und Vertrag) aus dem Jänner 2005 mit 44 aktuellen Tarifen von sieben Mobilfunkanbietern: Mobilkom, T-Mobile, One, Tele.Ring, 3, Tele2, YESSS. Die Mehrheit der Handyanbieter hat innerhalb eines Jahres für Neukunden - bei Tele2 auch für Altkunden - ihre Zeitintervalle bei den Gesprächsabrechnungen geändert.

Zwei Drittel stellten Verrechnungsdauer um
Wer im Vorjahr weniger als eine halbe Minute telefonierte, zahlte auch nur den halben Minutentarif bei fast allen Handytarifen. Nur für drei der 43 untersuchten Tarife galt, dass bei kurzen Calls die erste Minute voll und nachher alle 30 Sekunden gerechnet wurde. Im Jänner 2006 gibt es für neue Kunden häufig eine neue Abrechnung: Bei 30 Tarifen (68 Prozent) wird die erste Minute voll, danach alle 30 Sekunden abgerechnet. 14 untersuchte Tarife werden ab der ersten Sekunde im 30-Sekunden-Takt abgerechnet.

Bei Tele2 auch Altverträge betroffen
"Kurztelefonierer sollten sich daher vor einem Vertragswechsel genau über die Taktung informieren", rät Zimmer. Nach Angaben der Anbieter sind Kunden mit Altverträgen von der Taktumstellung in der Regel nicht betroffen außer bei Tele2, dessen Kunden nach Angabe des Anbieters schriftlich informiert worden sind. (red)