Rufnummernportabilität: Mobilkom sieht Verordnung ohne Kostentransparenz

Die Mobilkom Austria hat die fehlende Kostentransparenz für den Kunden in der von Infrastrukturminister Hubert Gorbach in Begutachtung gegebenen Verordnungsentwurf zur mobilen Rufnummernportabilität kritisiert.

Die Gefahr der Schuldenfalle durch die Nummernportierung sei im vorliegenden Entwurf nicht gebannt, da der Kunde zu wenig darüber informiert werde, welche Kosten bei der Portierung entstehen und welche Bonifikationen verloren gehen, meinte Mobilkom-Generaldirektor Boris Nemsic. Die Begutachtungsfrist für die Verordnung endet am 15. September 2003.

Mindestlaufzeit von Verträgen problematisch
Laut Verordnungsentwurf erhalte der Kunde "keinerlei Information über die Gesamtkosten seiner Rufnummern-Mitnahme zum neuen Betreiber", so Nemsic. Die größte Falle, in die ein Kunde bei der mobilen Rufnummernmitnahme tappen könne, sei eine Kündigung während seiner Mindestlaufzeit.

In diesem Fall hätte der Kunde zwei Verträge zu erfüllen und zu bezahlen, nämlich die Grundgebühr des neuen Betreibers und jene des bisherigen Anbieters bis zum Auslaufen der Vertragszeit. Wenn die Portierung erst zum Ende eines bestehenden Vertrags erlaubt werde - gemäß der Regelung in Deutschland -, könnte dieses Risiko ausgeschlossen werden, meint Nemsic. (apa/red)

Weitere Informationen: