Rufnummernmitnahme bei Handys kommt schon im Oktober - inklusive Vorwahl!

Rufnummernmitnahme bei Handys kommt schon im Oktober - inklusive Vorwahl!

Nach monatelangen Verzögerungen ist die Einführung der so genannten Rufnummernportabilität, die Mobilfunkunden eine Mitnahme der Handynummer samt Vorwahl bei einem Betreiberwechsel erlaubt, nun absehbar: Die österreichischen Mobilfunkbetreiber müssen die mobile Rufnummernmitnahme laut Vorgaben des Regulators nun bis spätestens Mitte Oktober 2004 umsetzen, ansonsten drohen Pönalezahlungen.

Der Mobilfunkkunde, der für die Mitnahme der Rufnummer einmalig 4 Euro bezahlen muss, kann die so genannte Portierung relativ einfach im Prinzip des One-Stop-Shoppings abwickeln, hieß es in der Telekomregulierungsbehörde RTR.

Die endgültigen Umsetzungsvorgaben für die Rufnummernmitnahme will die Telekom Control Kommission (TKK) Anfang Juli in einem Bescheid festlegen, wobei der Bescheidentwurf im wesentlichen nicht mehr geändert werden dürfte. Der nun von der TKK freigegebene Entwurf muss noch einen Monat zur öffentlichen Konsultation freigegeben werden.

Betreiberwechsel innerhalb von 30 Minuten möglich
Wer seine Nummer inklusive Vorwahl bei einem Betreiberwechsel behalten möchte, muss sich beim neuen Betreiber ausweisen und dort eine Ummelde-Vollmacht sowie eine Einverständniserklärung über die Datenübermittlung unterzeichnen. Daraufhin fordert der neue Betreiber beim abgebenden Betreiber alle notwendigen Kundendaten an, die der alte Betreiber binnen 30 Minuten per Mail oder Fax übermitteln muss. Nach einer weiteren zehnminütigen Rückbestätigungsfrist kann ein neuer Vertrag unterzeichnet werden.

Bestehende Verträge bei den abgebenden Betreibern, die wegen einer Mindestbindungsdauer nicht vorzeitig gekündigt werden können, bleiben aber auch durch einen neuen Vertrag beim neuen Betreiber bestehen. In diesem Fall muss der Kunde die Kosten für beide Verträge übernehmen, oder der neue Betreiber übernimmt als "Goodie" für einen Wechsel diese "Altlasten".

Säumige Betreiber zahlen saftige Strafen
Säumige Betreiber, die die Rufnummernmitnahme erst nach dem 15. Oktober anbieten, müssen im ersten Monat der Verzögerung 20.000 Euro, im zweiten Monat 30.000 und im dritten Monat 40.000 Euro an Betreiber bezahlen, die durch die Nicht-Ermöglichung der Rufnummernmitnahme benachteiligt wurden. Ab 1. Februar 2005 wird das Pönale des Vormonats jeweils verdoppelt und kann bis zu maximal 10 Prozent des Vorjahresumsatzes ausmachen. Pro Tag können anfangs pro Betreiber maximal 200 Kunden (was inklusive Rufnummer und Sprachboxnummer etwa 500 Rufnummern entspricht) portiert werden.

Die Erwartungen darüber, wie viele Kunden bei einem Betreiberwechsel ihre Rufnummer mitnehmen, halten sich aber in Grenzen. Die EU-Kommission rechnet mit einer Portierungsrate in Europa von 2 Prozent durch die Rufnummernmitnahme, die österreichische Telekom Control Kommission sieht sie für Österreich sogar unter 1 Prozent.

Die mobile Rufnummernmitnahme war seit Monaten ein Zankapfel der Mobilfunkbranche. Eine Einführung wird vor allem von den kleinen Betreibern favorisiert, während größere Betreiber Kundenverluste vor allem im Firmenkundenbereich vermuten. Ursprünglich war die Einführung der mobilen Rufnummernportabilität für Mai 2004 geplant gewesen, die EU hatte eine Einführung europaweit bereits für Mitte 2003 vorgeschrieben.
(APA/red)