Regulator lehnt hohe Fluchtsteuer ab: Langer Rechtsstreit mit den Anbietern droht

Die Telekom-Regulierungsbehörde RTR beharrt darauf, dass die sogenannte "FLuchtsteuer" rund 12 Euro betragen darf. Mobilkom Austria, T-Mobile und One verrechnen für die Mitnahme der Rufnummer beim Wechsel eines Betreibers aber 35 Euro. Die RTR verweist darauf, dass laut Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG) das Entgelt für den Nummernwechsel "nicht abschreckend" sein dürfe, was bei 35 Euro

Sollte sich der Verdacht eines abschreckenden Betrages erhärten, werde die Telekom Control Kommission (TKK) ein Aufsichtsverfahren einleiten, erklärte RTR-Chef Georg Serentschy. Darin werden die Betreiber aufgefordert, innerhalb eines Monates zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Würden die Mobilfunker "im Unrecht verharrren", dann würde ihnen mittels Bescheid vorgeschrieben, was sie zu tun hätten, so Serentschy.

Die bisherigen Erfahrungen im liberalisierten Telekommarkt lassen vermuten, dass die Mobilfunknetzbetreiber alle Rechtsmittel bis zum obersten Gerichtshof ausschöpfen werden, mit jahrelangen Rechtsstreitigkeiten kann also gerechnet werden. (apa/red)