Rechtsstreit: One gewinnt gegen Mobilkom Austria

Österreichs drittgrößter Mobilfunkbetreiber One hat ein Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof gegen den Marktführer Mobilkom Austria gewonnen. One darf somit weiterhin das Produkt "One Mobile Office" anbieten. Die Mobilkom reklamierte zuvor das alleinige Recht auf die Bezeichnung "Mobile Office" und klagte One.

Der Oberste Gerichtshof hat den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mobilkom nun mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Wortverbindung "Mobile Office" im Zusammenhang mit Produkten und Servicedienstleistungen eines Mobilfunkunternehmens als "rein beschreibend" zu werten und durchaus "gebräuchlich" sei. One darf demgemäß die Produktbezeichnung "One Mobile Office" weiterhin verwenden.

Die Entscheidung zugunsten One zeige, dass "in Zeiten fast grenzenloser Kommunikation der Anspruch auf die Monopolisierung bestimmter Begriffe wie "Mobile Office" nicht zulässig" sei und "den gesamten österreichischen Mitbewerb übervorteilen würde", meinte One-Geschäftsführer Jorgen Bang-Jensen dazu. Mobile Dienstleistungen seien ein wesentlicher Bestandteil des Mobilfunkgeschäfts, daher müsse es im Sinne des fairen Wettbewerbs allen Anbietern freistehen, eigene, schlüssige Produktbezeichnungen zu wählen.

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