"Really fast" ist das iPhone halt eben nicht:
Werbespot-Verbot wegen falscher Angaben

In Großbritannien ist neuerlich ein iPhone-Werbespot verboten worden. Die Aufsichtsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) hat Apple zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahres die Ausstrahlung einer TV-Werbung untersagt. Offenbar hatte das Unternehmen im Spot falsche bzw. unpräzise Angaben zur Schnelligkeit des iPhones gemacht, berichtet BBC. Die Werbung bezeichnete das Handy als "really fast" und zeigte dazu Internetseiten, die zum Laden weniger als eine Sekunde brauchten. Bei der ASA gingen daraufhin 17 Beschwerden von Kunden ein, die kritisierten, der Spot sei irreführend und unwahr.

Im August dieses Jahres musste Apple in Großbritannien ebenfalls einen iPhone-Spot einstellen, weil sich Konsumenten über irreführende Darstellungen zu den Internetfähigkeiten des Telefons beschwert hatten. Aktuell verteidigt sich Apple UK damit, dass ein Vergleich zwischen der Geschwindigkeit des 3G-Models und seines 2G-Vorgängers gezogen worden sei. Die getroffenen Aussagen seien relativ, nicht absolut zu verstehen. Im TV-Spot war mehrmals die Phrase "really fast" gefallen und das Laden von Seiten wie Google Maps dauerte nicht länger als einen Bruchteil einer Sekunde. Eine Einblendung wies allerdings darauf hin, dass die Netzwerkleistung regional unterschiedlich sein könne.

Sogar Gefängnisstrafe möglich
"Grundsätzlich laufen international dieselben iPhone-Spots. Sie werden jedoch für die einzelnen Länder entsprechend adaptiert", erläutert Georg Albrecht, Pressesprecher Apple Deutschland. Hierzulande habe es noch nie Beschwerden bzw. ein Verbot einer iPhone-Werbung gegeben. In Deutschland ist aus rechtlicher Sicht in punkto irreführender Werbung vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ausschlaggebend. "Wer wissentlich falsche Angaben macht, kann demnach zu einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt werden", so Volker Nickel, Sprecher des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft. Um solch unangenehme Konsequenzen zu vermeiden, würden die Werbeunternehmen ihre Botschaften deshalb bereits im Vorfeld einer Veröffentlichung ganz genau prüfen.

Verbot trotz Texteinblendung
Die ASA begründet ihr Verbot damit, dass der Spot leicht dazu führe, die Leute in den Glauben zu versetzen, das Handy sei tatsächlich so schnell wie in der Werbung vorgezeigt. "Weil wir gesehen haben, dass es das nicht ist, kommen wir zu dem Schluss, dass die Werbung irreführend sein kann. Apple beharrt darauf, der Spot sei ein Vergleich zum Vorgängermodell, relativ zu verstehen und daher nicht irreführend. Zudem würde der durchschnittliche Konsument sich darüber im Klaren sein, dass die Performance des iPhone variieren könne, argumentiert das Unternehmen. Das werde außerdem durch die Texteinblendung klar verdeutlicht. (pte/red)