"profil": TA-Festnetz-Tarife Fall für das Kartellgericht

Die Festnetz-Tarife der Telekom Austria AG (TA) sind jetzt ein Fall für das Kartellgericht. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner jüngsten Ausgabe. Demnach hat die Bundeswettbewerbsbehörde am 13. Jänner den Antrag an das Kartellgericht gestellt, der TA die Verwendung des Tarifsystems zu untersagen. Es sei geeignet, "die Entwicklung des Wettbewerbs zu beeinträchtigen".

Damit wurde, so "profil", der Beschwerde der alternativen Telefonanbieter Folge geleistet, die eine "Re-Monopolisierung des Telekommarktes" gewitteret hatten: Am 28. September hatte die TA ihren so genannten "Minimumtarif" abgeschafft: Er kombinierte eine relativ niedrige Grundgebühr mit vergleichsweise hohen Gesprächsgebühren. Gleichzeitig wurden den Kunden der teurere "Standardtarif" sowie der neue "TikTak-Tarif" angeboten.

Dieser neue Tarif werde von der Wettbewerbsbehörde laut "profil" als besonders problematisch erachtet: In ihm ist eine Stunde Telefonieren ohne weitere Kosten in der Grundgebühr enthalten. Die Wettbewerbsbehörde dazu: Es sei zu erwarten, "dass die Endkunden die in den TikTak-Tarifen inkludierten Verbindungsleistungen der TA, die sie mit der Bezahlung der Anschlussleistung (Grundgebühr, Anm.) bereits nolens volens mitbezahlt haben, nicht verfallen lassen, sondern konsumieren werden." Die höhere Grundgebühr beeinträchtige den Wettbewerb, da die Netz-Infrastruktur "unter fast monopolartigen Verhältnissen erbracht" werde.

TA-Marketingleiter Stefan Tweraser bestreitet gegenüber "profil" die Vorwürfe. Mit der Abschaffung des "Minimumtarifs" habe die TA "lediglich ein Tarifsystem korrigiert, dass von unseren Mitbewerbern missbraucht worden war."

TA sieht Verfahren gelassen entgegen
Die Telekom Austria (TA) sieht der von der Bundeswettbewerbsbehörde beantragten Untersuchung des TA-Tarifsystems durch das Kartellgericht "gelassen" entgegen. "Wie erwarten keine Auflagen und keine Änderung unserer Tarife durch die Kartellgerichtsentscheidung", sagte TA-Sprecher Martin Bredl zur APA. Wann die Entscheidung zu erwarten sei, wisse man nicht. (apa)