Österreich: Telekomgesetz tritt am 20. August in Kraft

Österreich wird die EU-Richtlinien für Telekommärkte bereits mit 20. August umsetzen. Dann wird das neue Telekomgesetz (TKG) in Kraft treten, wie die APA heute vom Infrastrukturministerium in Erfahrung bringen konnte. Das Gesetz wird am 19 August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Neben Österreich haben bisher Finnland, Dänemark, Schweden, Großbritannien und Irland bereits die aktuellen EU-Richtlinien umgesetzt.

Das neue TKG bringt laut obersten Telekom-Regulator Georg Serentschy ein Ende der "Holzhammerregulierung". Der Telekommarkt wird mit dem neuen TKG künftig in 18 (statt bisher vier) Teilmärkte aufgeteilt, der Regulator will bis zum ersten Quartal 2004 die Marktmacht der Betreiber auf den neuen Teilmärkten neu bestimmen. Dem Endkonsumenten bringt das neue TKG die Möglichkeit zur mobilen Rufnummernportabilität, den kostenlosen Einzelgesprächsnachweis und die kostenlose Tarifzonensperre für Mehrwertdienste einmal im Jahr.

Handel mit Nutzungsrechten
Das neue TKG erlaubt den Telekombetreibern auch den Handel mit den Nutzungsrechten von GSM- und UMTS-Frequenzen. Als Sanktionsmöglichkeiten stehen dem Regulator laut neuem TKG künftig höhere Verwaltungsstrafen von bis zu 58.000 Euro, Aufsichtsmaßnahmen der Regulierungsbehörde, die Abschöpfung der Bereicherung im Ausmaß von bis zu 10 Prozent des Umsatzes des Vorjahres und Antragsrechte beim Kartellgericht zur Verfügung. (apa/red)