Kundenfreundliche Nummernmitnahme: Regeln sind besser, als sie geplant waren

Ab 16. Oktober können Mobilfunkkunden mitsamt ihrer Nummer zu einem neuen Netzbetreiber wechseln. Die Details zur Rufnummernmitnahme wurden inzwischen ausgearbeitet. "Die festgeschriebenen Regeln sind konsumentenfreundlicher als von vielen Betreibern ursprünglich gewünscht", loben die AK-Konsumentenschützer. Da künftig auf Grund der Vorwahl nicht mehr das angewählte Netz erkannt wird, wird jedem Anruf zu einer mitgenommenen Nummer eine kostenlose Netzansage vorangeschaltet. Handyanbieter müssen ihre Kunden umfassend über Kosten und Rechtsfolgen eines Wechsels aufklären.

In Deutschland wurde die Handy-Rufnummernmitnahme schon Ende 2002 eingeführt. Deutsche Konsumenten müssen aber durch Hotline-Anruf oder per SMS selbst herausfinden, ob eine Rufnummer in ein anderes Netz mitgewandert ist. Denn die Anbieter-Vorwahl ist kein verlässlicher Hinweis für das angerufene Netz und den verrechneten Preis. Österreichs Konsumenten haben es da schon besser: eine verpflichtende Netzansage verbessert die Tariftransparenz entscheidend. Die Mobilfunkanbieter müssen den Anrufer einer in ein anderes Netz gewanderten Nummer kostenlos und automatisch über das Zielnetz informieren. Kunden können die Ansage bei Bedarf auch abschalten.

Der bisherige Handyanbieter muss den Kunden, der den Anbieter wechseln will, über die Kosten und die Rechtsfolgen eines Wechsels informieren. Die Nummer wandert nicht zum neuen Betreiber, bevor der Konsument den Erhalt der Informationen bestätigt. Zu den Informationen zählen z.B. Angaben über die verbleibende Vertragsdauer und die anfallenden Fixkosten für die Restlaufzeit, der Umstand, dass bisherige Dienste trotz aufrechtem Vertrag nach der Portierung nicht mehr genutzt werden können sowie die Kosten für die Aufhebung einer SIM-Kartensperre. Dafür darf der Mobilfunkanbieter maximal 4 Euro verrechnen.

Kosten der Mitnahme
Für die Übertragung der Rufnummer können die Anbieter nochmals Kosten verrechnen. Die Konsumentenschützer erwarten sich von den Anbietern Zurückhaltung, denn nach dem Telekomgesetz darf dieser Aufwandsersatz "nicht abschreckend" sein. Anbieter in Deutschland verrechnen üblicherweise 20 bis 30 Euro. Ein deutscher Anbieter (Drillisch/Alphatel) fällt mit 116 Euro aus dem Rahmen.

In der Regel übernimmt der neue Betreiber nach Vorlage einer Vollmacht und einer Datenschutzerklärung die Abwicklung des gesamten Mitnahmeprozesses. Die Sicherheitsmaßnahmen wurden vor allem bei Wertkartenhandys verbessert, wenn jemand missbräuchlich Kundeninformationen oder Informationen wegen der mitgenommenen Nummer einholen will (z.B. durch Vorlage des PUK-Codes oder - wenn nicht mehr eruierbar - eines ähnlichen Nachweises für die rechtmäßige Nutzung des Handys). (apa/red)