Kosten vom SMS-Chats oft unterschätzt: RTR warnt jetzt vor versteckten Kosten

SMS-Mehrwert-Dienste können zur echten Kostenfalle werden. Auf Grund der steigenden Anzahl von Beschwerden geht die Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)davon aus, dass sich viele Konsumenten nicht im Klaren sind, dass nicht nur das Senden von SMS an eine Mehrwertnummer, sondern auch der Empfang von bestellten Mehrwert-SMS, z.B. das Zusenden von "Börse-News", erhöhte Kosten verursachen kann. Die gesetzlich vorgeschriebenen Entgeltinformationen werden, so die RTR-GmbH in ihrer Aussendung, nur ungenügend bzw. gar nicht erteilt.

Ursachen für erhöhte Rechnungen sind, so Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation, oft so genannte SMS-Chat-Dienste, bei denen zwei oder mehrere Personen kommunizieren. Bei Chat-Diensten unterschätzen Nutzer, so Serentschy in der Aussendung der RTR-GmbH, sehr leicht die Anzahl der getätigten SMS und damit die anfallenden Kosten. Auch bei SMS-Abo-Diensten, bei denen in regelmäßigen Abständen Mehrwert-SMS (z.B. Börse-News) übermittelt werden, weiß der Konsument oft nicht, dass er ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hat.

Die RTR-GmbH rät in diesem Fall, zunächst eine SMS mit dem Text "STOP" oder "ENDE" an den Anbieter zu senden, um den Dienst abzubestellen. Wenn dies nicht funktioniert, sollte man sich an seinen Mobilnetzbetreiber wenden. In jedem Fall hat die Abbestellung des Abos laut RTR-GmbH kostenlos zu erfolgen.

Entgeltinformation ist Pflicht
Für SMS-Chats sieht die seit Mai vergangenen Jahres gültige Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-V) vor, dass der Konsument am Anfang des Dienstes eine Entgeltinformation zu erhalten hat und in der Folge in Schritten von jeweils zehn Euro über das angefallene Entgelt informiert wird. Ein Abo-Dienst darf dabei nur dann weiter erbracht werden, wenn die Kosteninformation aktiv vom Nutzer bestätigt wird.

Wird die Entgeltinformation vom Anbieter nicht erbracht, kann für Kunden laut RTR-GmbH die Zahlungspflicht entfallen. "Um die Einhaltung der Bestimmungen der KEM-V zu gewährleisten, unterziehen wir die bei Mehrwert-SMS erteilte Entgeltinformation einer verstärkten Prüfung", führte Serentschy abschließend aus. (apa/red)