Knalleffekt im "TikTak-Tarif"-Streit: 500.000 € Strafe für Telekom!

Knalleffekt in der österreichischen Telekombranche: Die Streichung des "Minimumtarifes" durch die Telekom Austria (TA) im September 2003 hat gestern ein Urteil des Kartellgerichts nach sich gezogen. Demnach muss der nunmehr günstigste Tarif - TikTak Privat - billiger werden und um Gegenzug müssen die Gratisminuten gestrichen werden. Außerdem wurde die TA zu einem Bußgeld von 500.000 Euro verurteilt.

Damit haben sich die Alternativen Telekombetreiber durchgesetzt, die in der Streichung des Minimumtarifes eine Wettbewerbsverzerrung sehen. Die Telekom hat allerdings angekündigt, sich an den OGH zu wenden.

Die Telekom sprach in einer eilig einberufenen Pressekonferenz von einer "weltfremden Entscheidung". TA-Technikchef Rudolf Fischer betonte, dass es durch die Streichung des Minimumtarifes keine Verschiebung der Marktanteile gegeben habe. Gratisminuten seien auch im Mobilfunk durchaus üblich, argumentierte Fischer. Und schon jetzt sei es so, dass in Österreich - im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern - beinahe gleich viele Handyminuten wie Festnetzminuten telefoniert werden.

Höheres Bußgeld gefordert
Eine Argumentation, die der Präsident des Verbandes Alternativer Telekom-Betreiber (VAT), Romed Karre, nicht nachvollziehen kann. In einer Replik auf Fischer meinte er: "In welcher Welt lebt die Telekom Austria". Wenig Freude hat Karre mit der Höhe des Bußgeldes, dieses sei viel zu niedrig gewesen.

"Der Wettbewerbsvorteil der TA beläuft sich auf 30 Mio. Euro, dagegen ist das Bußgeld lächerlich", betonte der VAT-Präsident und UTA-Technikvorstand gegenüber der APA. Laut Karre wirft die Kartellgerichts-Entscheidung zudem ein "eigenartiges Licht" auf die Telekom Control Kommission (TKK), die ihr Okay für das Aus für den Minimumtarif gegeben hat.

Fischer verteidigt diese Entscheidung der TKK und betonte, dass es - von der TA beauftragte - Gutachten gäbe, die die mangelnde Kostendeckung des Minimumtarifes belegen

Auch die Regulierungsbehörde wies diesen Vorwurf gegenüber der APA zurück und betonte, dass man sich an das Telekomgesetz gehalten habe. Und das sehe nun einmal vor, dass die TA einen nicht kostendeckenden Tarif auch nicht anbieten müsse. Der Minimum-Tarif sei eben nicht kostendeckend gewesen.

Wirbel um den Tik-Tak-Tarif
Stimmt nicht, kontert der Chef des zweitgrößten heimischen Festnetzanbieters Tele2, Norbert Wieser. Er rechnete vor, dass der Telekom beim abgeschafften Minimumtarif mehr übrig blieb, als beim nun beanstandete Tik-Tak-Tarif nach Abzug der darin enthaltenen 60 Gratisminuten und vergünstigten netzinternen Tarifen.

Für Wieser ist die Sache klar: Wer lieber über Alternative Anbieter als über die TA telefonierte, hatte den Minimumtarif genutzt und kein Interesse an Gratisminuten im Gegenzug zu einer höheren Grundgebühr. Das hätte der Kunde ja schon vorher von der TA haben können. Dem Konsumenten blieb aber nichts anderes übrig als die Preiserhöhung zu schlucken, da die Telekom noch immer über 95 Prozent der Leitungen in die Wohnungen und Häuser herrsche.

Die Telekom Austria hatte Ende Juli 2003 bekannt gegeben, dass Kunden des für Wenigtelefonierer konzipierten Minimumtarifs automatisch auf das Gebührenmodell mit nächsthöherer Grundgebühr umgestellt werden. Nach Branchenschätzungen waren davon bis zu 1,5 Mio. Konsumenten betroffen.

Das wollten sich einige Alternative nicht gefallen lassen und hatten die Bundeswettbewerbsbehörde angerufen. Die wiederum beantragte Anfang 2004 eine Prüfung durch das Kartellgericht. Damals hieß es noch von Seiten der Telekom: "Wir erwarten keine Änderungen und keine Auflagen". Der TikTak-Tarif bleibe nun solange aufrecht, bis der OGH eine Entscheidung fällt, was in einigen Monaten der Fall sein könne, so Fischer. (apa)

(apa/red)