Handymasten-Steuer: EU-Kommission hat
"ernste Bedenken" & prüft mögliche Schritte

Die EU-Kommission meldet "Bedenken" gegen die im Juni beschlossenen Abgabe auf Handymasten in Niederösterreich an. "Wir kenne das Problem und wir haben ernste Bedenken", sagte der Sprecher der zuständigen Kommissarin Viviane Reding. Derzeit werde geprüft, "welche Folgen wird daraus ableiten müssen". Im 2. Halbjahr werde zudem ein Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einem ähnlichen Fall in Belgien erwartet.

Auf politischer Ebene habe man die Vorbehalte gegen die neue Handymasten-Steuer bereits deutlich gemacht und hoffe noch auf eine innerösterreichische Lösung. Sollte eine solche nicht gefunden werden und das Urteil im belgischen Fall die Bedenken der Kommission bestätigen, könnte Österreich ein Verfahren vor dem EuGH drohen. Das am 21. Juni 2005 beschlossene NÖ Sendeanlagenabgabegesetz gilt ab Jahresbeginn 2006 - vorerst befristet auf vier Jahre. Pro Sendeanlage müssen Mobilfunkbetreiber künftig bis zu 21.000 Euro im Jahr zahlen.

Konkret geht es um die EU-Richtlinien für den liberalisierten Telekommarkt, die vorschreiben, dass die Erbringung von Mobilfunkdiensten nicht behindert werden darf, oder zumindest nicht unverhältnismäßig. Die offene Formulierung lasse allerdings auch einen gewissen Spielraum, daher wolle man das EuGH-Urteil abwarten.

EuGH-Urteil
In Belgien haben zwei Gemeinden 1997/98 eine Steuer auf Mobilfunkantennen und Satellitenschüsseln eingeführt. Die Brüsseler Gemeinde Schaerbeek setzte eine Abgabe von 2.478 Euro für Handy-Antennen und 123,95 Euro für Parabolschüsseln fest. Die Mobilfunkbetreiber klagen dagegen, mit dem Argument, dies verletze EU-Recht. Das oberste belgische Gericht hat den Fall an den EuGH zur Vorabentscheidung weitergeleitet. Anfang April hat der Generalanwalt in seinem Schlussantrag festgestellt, dass eine Abgabe auf die Mobilfunkinfrastruktur eine Behinderung darstelle.

Der jüngste Besuch von Vertretern der EU-Kommission in Österreich hatte mit der Frage der Handymasten nichts zu tun, so der Sprecher. Dabei handle es sich um eine der regelmäßigen Missionen in die Mitgliedstaaten um den Stand der Umsetzung der EU-Regeln festzustellen. (apa/red)