Handymasten-Steuer: EU-Kommissarin Reding signalisiert ein Entgegenkommen

Die EU-Kommission in Brüssel hat erstmals Bereitschaft signalisiert, von einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der geplanten Handymasten-Steuer abzusehen, wenn zwei Bedingungen in einer Neufassung des Gesetzes berücksichtigt werden. Sollten die Ausnahmen von der Steuer für Anlagen auf öffentlichem Grund fallen, "würde dies die Lage verbessern", sagte Martin Selmayr, der Sprecher der zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding.

Die zweite Bedingung der EU-Kommission sei, dass die Handymasten-Steuer zu keiner Bevorzugung von alten gegenüber neuen Marktteilnehmern führe, erklärte der Sprecher. Eine solche Bevorzugung müsse nicht explizit in dem Gesetz stehen, sondern könne sich auch wirtschaftlich ergeben. "Wenn beide Punkte fallen, gäbe es kein Problem", so Selmayr.

Zu Berichten, wonach die niederösterreichische Landesgesellschaft Nökom, die Breitband-Internet-Zugang über WLan-Sendeanlagen anbietet, weiterhin von der Abgabe ausgenommen sein soll, wollte sich der Sprecher nicht im Detail äußern. Die Kommission werde bei dem geplanten Gesetz jegliche Wettbewerbsverzerrung prüfen, im Zweifelsfall sollte Österreich Unklarheiten im Voraus gemeinsam mit der EU-Behörde ausräumen.

Prüfung bis Mitte Oktober
Die EU-Kommission will nach Angaben des Sprechers ihre juristische Prüfung zur niederösterreichischen Handymastensteuer "Mitte Oktober" abschließen. Anschließend werde Reding über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren entscheiden, bekräftigte ihr Sprecher. Sollte es dazu kommen, droht Österreich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Das EuGH-Urteil zu einer Abgabe auf Handymasten in Belgien von vergangener Woche "hat unsere Rechtsauffassung der Kommission gefestigt", bekräftigte Selmayr die Kritik der Kommission an dem geplanten niederösterreichischen Gesetz. Der EuGH hatte entschieden, dass die kommunale Abgabe im Falle Belgiens nicht gegen die in der EU geltende Dienstleistungsfreiheit verstößt. Gleichzeitig erklärten die EU-Richter, mögliche Wettbewerbsverzerrungen könnten sehr wohl im Widerspruch zu den entsprechenden Telekom-Richtlinien stehen. Diese Frage verwies der EuGH an das zuständige belgische Gericht zur Klärung.

"Perfekt", reagierte Niederösterreichs VPNÖ-Klubobmann Klaus Schneeberger auf die signalisierte Bereitschaft der EU-Kommission. Die Argumente der Gegner seien "wie ein Kartenhaus" zusammengebrochen. In der Forderung, dass Anlagen auf öffentlichem Grund nicht ausgenommen seien dürften, sah Schneeberger in Wahrheit Kritik an der Bundesregelung, da das Telekommunikationsgesetz diese Ausnahme vorsehe.

(apa)