Handy-Überwachung laut VfGH harmlos:
Keine Grundlage für erweiterte Speicherung

Handy-Überwachung laut VfGH harmlos:
Keine Grundlage für erweiterte Speicherung

Die Befürchtungen von Telekombetreibern und Privatpersonen bezüglich der Speicherung von Handy- und Internetdaten haben sich durch die Prüfung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nicht bestätigt. Die Richter sahen durch das umstrittene Sicherheitspolizeigesetz "keine Grundlage für eine erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten", erklärte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch.

Die Speicherung von Kundendaten bleibt damit unverändert: das Sammeln von Daten außerhalb der bereits jetzt bestehenden Frist von sechs Monaten, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann bzw. solange ein Anspruch auf Zahlung besteht, "bleibt verboten", so Holzinger auf einer Pressekonferenz. Die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit des "Auskunftsverlangen" an Telekombetreiber durch Polizeibehörden könne sich nur auf innerhalb der Frist gespeicherte Daten beziehen.

Telekomfirmen und Privatpersonen waren vor den VfGH gezogen, weil sie Datenspeicherungen im großen Stil und die Weitergabe an Polizeibehörden auch ohne richterliche Genehmigung für verfassungswidrig gehalten hatten. Ihre Anträge auf eine Aufhebung von Gesetzesteilen wurden formal als unzulässig erachtet. Grund dafür ist auch, dass andere Möglichkeiten bestehen, rechtlich gegen erweiterte Datenspeicherung vorzugehen. Erst wenn dieser Instanzenzug ausgeschöpft ist, kann eine zulässige Beschwerde beim VfGH eingebracht werden.

Zum Thema Standortfeststellung von Handy-Benützern stellte der VfGH fest, dass Telekomunternehmen jetzt schon verpflichtet seien, in Ausnahmefällen Notrufdiensten diese Informationen zur Verfügung zu stellen. Auch der Einsatz sogenannter IMSI-Catcher (spezielle Ortungsgeräte, Anm.) sei nur auf die Ermittlung eines Standortes beschränkt. Für die befürchtete Erfassung von Inhaltsdaten von Gesprächen biete die Bestimmung keine Grundlage. (apa/red)