Handy-Lizenz-Streit: Mobilkom und max.mobil treten erneut vor den EuGH

Vor mehr als sieben Jahren legte sich max.mobil mit der Mobilkom Austria an. Als erstes privates Unternehmen trat der Mobilfunkbetreiber gegen den damaligen Monopolisten an. Inzwischen heißt das Unternehmen zwar längst T-Mobile Austria, doch der damals bis auf die EU-Ebene getragene Streit um die GSM-Lizenzgebühren beschäftigt bis heute die Juristen. Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fand nun eine mündliche Verhandlung statt. Mit einem Urteil darf man aber erst in einigen Monaten rechnen.

Stein des Anstoßes war 1997 die Vergabe der dritten GSM-Lizenz an das Konsortium Connect Austria (One) um 2,3 Mrd. S (167 Mio. Euro). Bei max.mobil ortete man eine Wettbewerbsverzerrung, weil man selbst vier Mrd. S (291 Mio. Euro) hatte zahlen müssen, also ebenso viel wie die staatsnahe Mobilkom für ihre A1-Lizenz.

max.mobil zog vor die EU-Kommission, diese wies die Beschwerde aber teilweise zurück. Es liege kein "hinreichender Nachweis für das Vorliegen einer staatlichen Maßnahme, die Mobilkom zum Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung veranlasst hätte" vor, hieß es damals. Nur wenn ein höheres Entgelt verlangt worden wäre, hätte man ein Verfahren eingeleitet.

EU-Kommission beeinsprucht EuGH-Entscheidung
Der private Handybetreiber ließ dies nicht gelten und schaltete den EuGH ein. Dieser erkannte am 30. Jänner 2002 die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage zwar grundsätzlich an, ließ max.mobil in der Sache aber abblitzen. Die Kommission habe keinen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen.

Als vorerst letzten Akt, der nun mündlich verhandelt wurde, hat die Kommission am 15. April 2002 die EuGH-Entscheidung beeinsprucht. Nach ihrem Willen soll auch die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage aufgehoben werden. Eine der Begründungen: Artikel 90 EG-Vertrag gewähre kein Recht auf Behandlung von Beschwerden. max.mobil will dagegen das ganze Verfahren nochmals von vorne aufrollen. Sowohl von der Kommission als auch vom EuGH verlangt das Unternehmen, ihre bisherigen Entscheidungen zurückzunehmen. (apa/red)