Handmasten-Steuer: Streit um Abgabe in Niederösterreich hat jetzt Gerichte erreicht

Der Streit um die niederösterreichische Handymasten-Steuer hat nun die Gerichte erreicht. Der fünftgrößte österreichische Mobilfunkbetreiber "3" (Hutchison) hat Anfang der Woche einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht, dieser hat nun ein Vorverfahren gegen die NÖ-Landesregierung eingeleitet. Nun ist Niederösterreich am Zug, eine Stellungnahme abzugeben.

Individualantrag von "3"
Die Mitbewerber Mobilkom Austria, T-Mobile Austria, One und tele.ring haben bereits angekündigt, ebenfalls einen Antrag einzureichen. "3"-Chef Berthold Thoma begründete den Individualantrag unter anderem damit, dass sein Unternehmen auf Grund der noch geringen Kundenzahl von der Steuer bei weitem stärker betroffen ist als die Konkurrenz: Hintergrund: Die Steuer von bis zu 21.000 Euro - die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Sender auf dem Masten - drückt umso stärker auf das Betriebsergebnis, je weniger Kunden über diesen Masten telefonieren.

Abgabe rechtswidrig?
Vergangene Woche hatte der Verfassungsrechtler Heinz Mayer auf einer Veranstaltung der Mobilfunkbranche gemeint, das NÖ-Gesetz werde weder vor dem Verfassungsgerichtshof noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) halten. Demnach sei Niederösterreich gar nicht zur Einhebung einer derartigen Steuer berechtigt. Außerdem sei das Gesetz diskriminierend. Des weiteren dürfe nach EU-Gemeinschaftsrecht - und da auch nur vom Bund - lediglich die Errichtung, aber nicht der Betrieb, wie in Niederösterreich festgeschrieben, besteuert werden. Auf diese Punkte sowie die Freiheit der Erwerbstätigkeit und das Recht auf freie Meinungsäußerung stützt sich auch die Klage von "3".

Pröll: "Gesetz tritt 2006 in Kraft"
NÖ-Landeshauptmann Erwin Pröll (V) hatte zu Beginn der Woche noch einmal bekräftigt, dass das NÖ Sendeanlagenabgabegesetz wie geplant mit Jahresbeginn 2006 in Kraft tritt. Das Gesetz sei eine "effektive Rute im Fenster" um die Zahl der Mobilfunk-Masten zu reduzieren. Wenn die Netzbetreiber bereit seien, die Zahl der Masten zu reduzieren und zu einer gemeinsamen Konzeption mit dem Land zu kommen, "wird es keine Steuer geben", betonte Pröll neuerlich.

Gorbach kämpft weiter gegen Abgabe
Vizekanzler und Infrastrukturminister Hubert Gorbach (BZÖ) hingegen will weiter das Gesetz kippen. "Dieses Murksgesetz wird hoffentlich bald Geschichte sein", sagte er vergangene Woche nach den Aussagen von Verfassungsrechtler Mayer. Geht die EU-Kommission - wie mehrmals angedroht - gegen die Mastensteuer vor, dann ist die Regierung am Zug. Sie muss ihre Sicht der Dinge der Kommission auf Anfrage mitteilen. Bisher herrscht in der Regierung eine geteilte Meinung zur Steuer - das BZÖ ist dagegen, die ÖVP gibt sich eher bedeckt. (apa/red)