Gutachten der Regulierungsbehörde: Die Handymasten-Steuer ist gegen eigene Ziele!

Gutachten der Regulierungsbehörde: Die Handymasten-Steuer ist gegen eigene Ziele!

Ein neues der APA vorliegendes Gutachten der Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde RTR stellt die technische Machbarkeit der im Juni beschlossenen niederösterreichischen Handymasten-Steuer in Frage. Infrastrukturminister und Vizekanzler Hubert Gorbach (B) hat am Freitag das Land Niederösterreich ersucht, das Gesetz für ein Jahr lang auszusetzen, Nutzen und Schaden abzuwägen und erst dann zu entscheiden. Niederösterreich will von seinen Plänen jedoch nicht abrücken.

Das NÖ-Sendeanlagenabgabegesetz berücksichtige die technischen Probleme der Mehrfachnutzung von Masten (so genanntes "Site Sharing") "nicht oder nur unzureichend" und konterkariere die eigenen Ziele, heißt es in dem im Auftrag des Infrastrukturministeriums erstellten technisch-wirtschaftlichen Gutachten der RTR. Die Lenkungsabgabe klammere außerdem wesentliche Kostenaspekte aus, berge Nachteile für Konsumenten, Unternehmen, die Mobilfunkversorgung sowie den Wettbewerb und verschlechtere die Standortattraktivität Österreichs.

Mehrkosten von bis zu 57 Millionen Euro
Die NÖ-Steuer belaste die Mobilfunkbetreiber jährlich mit Mehrkosten von 46 bis 57 Mio. Euro, sollte die Abgabe auf ganz Österreich ausgeweitet werden, müssten die Betreiber mit jährlichen Mehrkosten von 238 bis 301 Mio. Euro rechnen. Das entspreche mehr als 10 Prozent des Endkundenumsatzes bzw. 30 bis 38 Euro pro Handykunde im Jahr. Ende Juni hatte die RTR ein ebenfalls von Gorbach in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten veröffentlicht, aus dem hervor geht, dass die niederösterreichische Handymasten-Steuer in einigen Punkten verfassungs- und EU-rechtswidrig sei.

Ein Aussetzen der Steuer komme nicht in Frage, betonte der niederösterreichische VP-Klubobmann Klaus Schneeberger heute auf APA-Anfrage. Für weitere Gespräche sei man aber "immer offen". "Was mich stutzig macht ist, dass alle Expertisen darauf aus sind zu erklären, warum etwas technisch nicht möglich ist". Gutachten sollten jedoch "nicht technische Unmöglichkeiten, sondern technische Möglichkeiten präsentieren", so Schneeberger. Von den Handynetzbetreibern erwartet der Klubchef eine Reduzierung der Masten auf ein Drittel, dann würde man das Gesetz "sofort canceln."

Gorbach will das Gesetz kippen
Sollte Niederösterreich nicht von der Steuer abrücken, will Gorbach das Gesetz am 9. August in den Ministerrat einbringen und die Regierungsmitglieder davon überzeugen, gegen die Abgabe Einspruch zu erheben. Dafür ist jedoch Einstimmigkeit in der Regierung notwendig. Die Einspruchsfrist läuft noch bis zum 17. August. Der NÖ-Landtag könnte rechtlich gesehen frühestens am 29. September in seiner ersten regulären Sitzung nach der Sommerpause das kürzlich beschlossene Sendeanlagenabgabegesetz wieder abschaffen.

Die niederösterreichische Handymasten-Steuer soll ab 2006 eingehoben werden, pro Sendeanlage müssten Mobilfunkbetreiber bis zu 21.000 Euro im Jahr zahlen. Die Telekom-Branche sieht in der Abgabe eine reine Geldbeschaffungsaktion. In Österreich gibt es laut Senderkataster Austria insgesamt 17.285 Mobilfunkstationen (Stand April 2005). Mehr als die Hälfte der Mobilfunkstationen auf Handymasten - konkret 58 Prozent - werden gemeinsam genutzt. Die Mobilfunkbetreiber argumentieren, dass eine noch stärkere Mehrfachnutzung von Masten häufig aus baurechtlichen, statischen und Ortsbildschutz-Gründen nicht möglich sei.

Auch Grüne wollen die Steuer nicht
Der Mobilfunk-Interessensverband Forum Mobilkommunikation (FMK) schlägt Niederösterreich ein künftiges gemeinsames Vorgehen vor, um die Möglichkeiten zur Handymastenreduktion sachlich zu prüfen. Wünschenswert wäre dazu ein gemeinsames Gremium aus allen Beteiligten inklusive Politik und anderen Mastenbetreibern wie Nökom, EVN und ORF, sagte FMK-Geschäftsführer Thomas Barmüller zur APA.

Die Grünen haben am Freitag in einer ersten Reaktion auf das technische Gutachten die Rücknahme der Mastensteuer gefordert, zumal eine Konzentration von mehreren Sendeanlagen auf einem Handymasten die Emissionen erhöhe und die Anrainer in höherem Ausmaß belaste als einzelne Masten.

(apa/red)