Fluchtsteuer-Streit: Wettbewerbsbehörde macht jetzt gegen die Netzbetreiber mobil!

Gegen die von den drei größten österreichischen Mobilfunkbetreibern verrechnete "Fluchtsteuer" von 35 Euro für Kunden, die zu einem anderen Anbieter wechseln und dabei ihre bisherige Rufnummer mitnehmen, macht nun die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) mobil. Ermittlungen wurden eingeleitet, bestätigte die Behörde. Dass Mobilkom Austria, T-Mobile und One nun bis 29. Oktober Zeit haben zu erklären, warum alle drei zufällig die gleich hohe Summe verrechnen, wollte die BWB nicht bestätigen. Ein Zeitplan lasse sich derzeit nur schwer abschätzen, hieß es dazu.

Die Betreiber selbst bestreiten Absprachen und betonen, dass ihre Kosten eigentlich bei rund 100 Euro pro Wechselkunde liegen. Können die drei Mobilfunker den Verdacht der Behörde auf wettbewerbswidriges Verhalten jedoch nicht entkräften, kann die BWB beim Kartellgericht am Oberlandesgericht Wien Anzeige erstatten.

Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hatte vor wenigen Tagen ein Aufsichtsverfahren wegen vermuteter Verletzung des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) gegen die drei größten Mobilfunker eingeleitet und - wie berichtet - erwogen, auch das Kartellgericht einzuschalten. Laut TKK seien nur 12 statt 35 Euro gerechtfertigt, denn im Gesetz steht, dass der Betrag "nicht abschreckend" sein darf. 12 Euro würde sich laut TKK an den marktüblichen monatlichen Grundentgelten bei den Mobilfunkbetreibern orientieren.

Diese Vorgangsweise wollte T-Mobile wiederum nicht auf sich sitzen lassen. Sollte die Telekom-Control-Komission (TKK) - wie im Falle eines Nicht-Einlenkens der Mobilfunker angekündigt - tatsächlich ein Portierungsentgelt mittels Bescheid anordnen, werde man eine Amtshaftungs- und Schadensersatzklage einreichen, betonte kürzlich die Tochter der Deutschen Telekom. (apa/red)