"Fluchtsteuer" bringen AGB-Änderungen: Außerordentliches Kündigungsrecht kommt

Die Debtatte um die Rufnummernmitnahme hält weiter an. Stein des Anstoßes ist die Ankündigung von Mobilkom, T-Mobile und One, wechselwilligen Kunden eine "Fluchtsteuer" zwischen 20 und 40 Euro verrechnen zu wollen. Für die Verrechnung eines derartigen Entgelts müssten Mobilfunkbetreiber ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, dadurch bekämen Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht, betonte tele.ring-Geschäftsführer Michael Krammer.

"Wenn der Mitbewerb tatsächlich dem Kunden diese Summe in Rechnung stellt, raten wir ihm, sofort von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen", meint Krammer. Alle für Kunden "nicht begünstigenden" Änderungen - und eine solche wäre laut tele.ring die geplante "Fluchtsteuer" - müssten nämlich laut Telekomgesetz zwei Monate vor In-Kraft-Treten angezeigt werden. Weiters müsse der Kunde einen Monat vorher auf das ihm entstehende außerordentliche Kündigungsrecht hingewiesen werden.

Beschwerde bei der Regulierungsbehörde
Sollte der Mitbewerb tatsächlich das geplante Entgelt verlangen, rät Krammer zu einer Beschwerde bei der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR. tele.ring werde jedenfalls jenen Kunden, die zu tele.ring wechseln wollen, das Entgelt refundieren. Auch die vom Regulator vorgeschriebenen 4 Euro, die wechselbereite Kunden für die Abfrage von Basis-Kundeninformationen (so genannte NÜV) beim abgebenden Betreiber zahlen müssen, werde tele.ring den Kunden gutschreiben. Zusätzlich zu diesen Gebühren muss der Kunde bei einem Betreiberwechsel auch eine Freischaltungs-Gebühr beim neuen Betreiber bezahlen. Bei tele.ring liege die Aktivierungsgebühr derzeit bei 39 Euro, so Krammer.

Wechselbereitschaft steigt
tele.ring rechnet mit einem Anstieg der Wechselbereitschaft der österreichischen Mobilfunkkunden durch die Rufnummernmitnahme für 2005 von aktuell 18 auf 21 Prozent. In ähnlich wie Österreich strukturierten Märkten wie Norwegen, Dänemark und Finnland sei die Rufnummernmitnahme ein "voller Erfolg" gewesen. Laut einer Fessel/GfK-Umfrage vom Juli 2004 unter 500 Befragten gaben im Schnitt 18 Prozent an, dass die Rufnummernmitnahme ein Grund sei, den Betreiber zu wechseln. Davon liegt die Wechselbereitschaft bei Kunden von T-Mobile bei 21 Prozent, bei der Mobilkom bei 20 Prozent, bei One bei 17 Prozent und bei tele.ring bei 12 Prozent. Mit Hilfe der Rufnummernportabilität will tele.ring die Kundenzahl bis Jahresende von 913.000 (Stand Ende Juni) auf mehr als eine Million steigern.

Besondere Preisaktionen
Die Rufnummernmitnahme allein veranlasse Kunden nicht zum Wechsel, bemerkte der deutsche Telekomexperte und Universitätsprofessor Torsten Gerpott. Um die Wechselbereitschaft zu erhöhen, müssten Pakete etwa mit besonderen Preisaktionen geschnürt werden.

Einführung am 16. Oktober
Die Rufnummernmitnahme muss bis spätestens 16. Oktober von allen österreichischen Mobilfunkbetreibern eingeführt werden, sonst drohen Pönalezahlungen. Die Handynummer inklusive Vorwahl kann damit künftig von Vertrags- und Wertkartenkunden mitgenommen werden. Eine Netzansage informiert beim Anruf einer "portierten" Nummer künftig darüber, in welches Netz telefoniert wird. Diese ist kostenlos und kann entweder für jeden einzelnen Anruf (mit dem vor der Rufnummern zu wählenden Code 061 bei tele.ring und Mobilkom) oder dauerhaft (über einen Anruf im Call Center des jeweiligen Betreibers) abgeschaltet werden. (apa/red)