EU mahnt Österreich ab: Mangelnde Um-setzung einiger Telekom-Vorschriften

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und neun andere Mitgliedsstaaten wegen fehlender Umsetzung der Vorschriften zur Telekommunikation eingeleitet. Wie die EU-Behörde in Brüssel mitteilte, wird sie die Umsetzung erneut im Sommer überprüfen und bis Jahresende allenfalls weitere Schritte in dem EU-Verfahren setzen.

In Kommissionskreisen wird betont, dass es sich im Falle Österreichs um "keine gravierende" aber "einige kleinere Probleme" handelt. Konkret beanstandet die Kommission, dass die Unparteilichkeit der Telekom-Regulierungsbehörde nicht ausdrücklich im Telekom-Gesetz verankert ist. Weiters verlangt die EU-Kommission, dass die nationalen Regulierungsbehörden mit den Wettbewerbsbehörden zusammenarbeiten, was im Falle Österreichs nach Brüssels ebenfalls nicht gesetzlich festgeschrieben ist.

Ein weiterer Beschwerdepunkt betrifft die von der EU-Kommission geforderte sofortige Umsetzung von Entscheidungen der Telekom-Regulierungsbehörden. In Österreich habe die Berufung dagegen aufschiebende Wirkung, bemängelt die Kommission. Unzureichend umgesetzt hat Österreich den Angaben zufolge auch die EU-Vorschriften gegen unerwünschte Werbemails ("Spam").

Verfahren gegen neun weitere Länder
Vertragsverletzungsverfahren hat die Kommission weiters gegen Deutschland, Italien, Lettland, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, die Slowakei und Finnland eröffnet. Die EU-Behörde kann in weiterer Folge eine begründete Stellungnahme an die betroffenen Staaten schicken, bevor sie eine Klage vor dem EU-Gerichtshof in Luxemburg einreicht.

In Deutschland sind die Bedenken der EU-Kommission gravierender. Die gesetzlichen Befugnisse der deutschen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTp) bei der Tarifgestaltung seien zu eingeengt, lautet der Vorwurf der EU-Kommission. In Lettland, Malta und Polen werde dagegen die Entwicklung wettbewerbsorientierter Märkte dadurch behindert, dass die Übertragbarkeit der Rufnummern noch nicht praktisch verwirklicht wurde. Im Fall von Polen sei der Zugang zu Notdiensten über den einheitlichen europäischen Notruf 112 noch nicht gewährleistet. (apa/red)