EU-Klage gegen die Telekom-Regulierer: Die Behörde sei finanziell nicht unabhängig

Der private "Interessensverband der Mobilfunkkunden" (IVMK) hat gegen die Art der Finanzierung der österreichischen Telekom-Regulierungsbehörde RTR eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingebracht. "Die RTR wird fast ausschließlich von Telekom- und Rundfunkunternehmen finanziert, die sie eigentlich kontrollieren soll", so IVMK-Präsident Robert Marschall am Montag gegenüber der APA.

"Von 8,5 Mio. Euro Gesamtumsatzerlösen, die die Regulierungsbehörde im Jahr 2003 laut Geschäftsbericht 'erwirtschaftet' hat, dürften rund sechs bis sieben Mio. Euro von den Telekommunikations-, der Rest von Rundfunkunternehmen bezahlt worden sein", so Marschall in seiner Beschwerde an die EU-Kommission. Und weiter: "Dadurch dürfte es in der Natur der Sache liegen, dass es ein bedeutsames wirtschaftliches Naheverhältnis bzw. finanzielles Abhängigkeitsverhältnis der Regulierungsbehörde zu bzw. von den Telekommunikationsunternehmen gibt." Dies sei ein Verstoß gegen die Rahmenrichtlinie der EU.

Marschall sieht im übrigen den "weitgehenden Verbraucherschutz", wie er im EU-Recht festgelegt ist, durch die Entscheidung der RTR, Streitschlichtungsverfahren erst ab einen Streitwert von 20 Euro einzuleiten (falls über den Einzelfall hinaus kein Interesse anderer Nutzer besteht), verletzt. Hintergrund ist eine Beschwerde des IVMK gegen die Verrechnung von netzinternen SMS-Mehrwertdiensten durch den viertgrößten Mobilfunkbetreiber tele.ring, wofür laut Marschall dass Zehnfache des tatsächlichen Preises verlangt wurde. Die RTR hatte eine entsprechende Beschwerde des IVMK wegen zu marginalen Streitwert abgelehnt.

Erst am Freitag vergangener Woche hatte die RTR auf die Gefahr von Mehrwert-SMS hingewiesen. "Die praktische Erfahrung der Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH zeigt dabei in den letzten Wochen einen Anstieg bei Anfragen zu Mehrwert-SMS-Diensten", so die Behörde. Um die Einhaltung der Bestimmungen der KEM-V zu gewährleisten, unterziehen wir die bei Mehrwert-SMS erteilte Entgeltinformation einer verstärkten Prüfung", so RTR-Chef Georg Serentschy. Im Schreiben an die IVMK wurde allerdings ein Schlichtungsverfahren mit der Begründung abgelehnt, dass die vermeintliche Schadenssumme zu gering sei und kein "über dem Einzelfall hinausgehendes Interesse anderer Nutzer" bestehe. (APA)