Etappensieg für Mobilfunker "Yesss!": Die Entsperranleitung darf online bleiben!

Im Streit um das Entsperren von Handys mittels Internet-Angeboten hat der Mobilfunk-Diskonter "Yesss!" einen Etappensieg gegen Mitbewerber T-Mobile gewonnen. Laut einem Beschluss des Handelsgerichts Wien darf "Yesss!" auch weiterhin auf seiner Homepage Online-Adressen anführen, die es Konsumenten ermöglichen, günstig oder gratis ihr Mobiltelefon entsperren zu lassen.

T-Mobile betonte dazu auf APA-Anfrage, dass zwar der Antrag auf eine einstweilige Verfügung abgewiesen wurde, ein endgültiges Urteil im Verfahren aber noch ausstehe.

"Yesss!", eine Tochter von One, hat am 1. April 2005 den Betrieb aufgenommen und lockt mit besonders günstigen Tarifen. Um sich die Stützung von Handys zu ersparen, setzt "Yesss!" auf bereits vorhandene Mobiltelefone anderer Betreiber, die die Kunden aber zur Nutzung von "Yesss!" entsperren müssen.

T-Mobile untersagt seinen Kunden mittels einer Klausel im Kleingedruckten ihrer Verträge, ihre Handys selbstständig zu entsperren und verlangt pro Entsperrung 150 Euro. "Yesss!" gibt auf seiner Homepage hingegen eine Anleitung, wie man die Endgeräte - etwa über das Internet - entsperren lassen kann.

Günstiges Entsperren lenke die Marktentwicklung in eine falsche Richtung, meinte T-Mobile in der Vergangenheit dazu. Man gebe den Kunden Handys, die 200 bis 300 Euro kosten, um Null Euro und trete damit in Vorleistung, damit die Kunden auch über den entsprechenden Betreiber telefonieren und Umsätze generieren würden. Mit der Möglichkeit, das Handy günstig entsperren zu lassen, bekomme der Kunde hingegen den Eindruck, dass Handys nichts wert seien. (apa)