Erstes Urteil zur Fluchtsteuer gefällt:
T-Mobile darf nur mehr 12 Euro verlangen!

Paukenschlag in der Mobilfunkbranche: Der zweitgrößte Anbieter T-Mobile muss auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien die Gebühr für Kunden senken, die das Unternehmen verlassen und dabei die Rufnummer mitnehmen ("Rufnummernmitnahme", MNP). Bisher hatte T-Mobile - wie die Mobilkom Austria und One - 35 Euro verlangt, nun dürfen es nur mehr 12 Euro sein. Erwirkt hatte die Verfügung Mitbewerber und UMTS-Anbieter Hutchison ("3").

T-Mobile erklärte, diesen Gerichtsentscheid nun "selbstverständlich umgehend umzusetzen". Gleichzeitig werde man raschest möglich Einspruch erheben.

T-Mobile behalte sich aber vor, bei einem späteren Erfolg vor Gericht den durch die Preissenkung entgangenen Betrag von "3" dann einzuklagen. Jetzt habe man jedenfalls alle Hände voll zu tun, das System umzustellen, so Sprecherin Manuela Bruck.

Verwundert zeigt man sich bei T-Mobile über den Umstand, dass "3" - der für die Rufnummernmitnahme keine Gebühr verlangt - nicht auch gegen Marktführer Mobilkom Austria und die Nummer drei am Markt, One, Klage eingebracht habe. Die einstweilige Verfügung werde die Nummernmitnahme jedenfalls nicht erfolgreicher machen, glaubt Bruck. Bisher hätten ohnehin nur drei Prozent der Wechselkunden ihre Nummer mitgenommen.

One ist gesprächsbereit
Hutchison-Rechtsexperte Bernhard Wiesinger begründet die Vorgangsweise damit, dass man das Mobilkom-Netz für den GSM-Betrieb nutze und gegen die Tochter der Telekom Austria ohnehin schon eine Klage von Mitbewerber tele.ring eingebracht wurde. Hier stehe ein Urteil unmittelbar bevor. Außerdem habe T-Mobile am Anfang noch mehr als die 35 Euro verlangt. Dies wurde damals aber rasch geändert. Auf eine Klage gegen One habe man bisher verzichtet, weil sich dieses Unternehmen in Streitfällen bisher immer gesprächsbereit gezeigt habe.

T-Mobile hat inzwischen eine neue Front eröffnet. Die Österreich-Tochter der Deutschen Telekom will von Hutchison eine Pönale wegen mangelnder technischer Leistung bei der Rufnummernmitnahme einfordern. Wie von der Telekom-Regulierungsbehörde vorgeschrieben, müssen 75 Prozent der Nummern-Übertragungen funktionieren, und das sei bei Hutchison nicht der Fall gewesen. Die Rufnummernmitnahme ("Mobile Number Portability") ist seit 16. Oktober möglich und muss von allen Mobilfunkbetreibern unter Einhaltung bestimmter Fristen angeboten werden. (apa)