Einigung in Eckpunkten der Rufnummernportabilität

Von einer Einigung in allen Knackpunkten der Causa Rufnummernportabilität hat am Donnerstag Infrastrukturminister Gorbach gesprochen. Am Vortag waren Gorbach, die Mobilfunk- und Festnetzbetreiber sowie die Regulierungsbehörde zu einer Verhandlungsrunde zu diesem Thema zusammengekommen. Ziel war es, die Modalitäten rund um die mobile Nummernmitnahme bei Betreiberwechsel auszuverhandeln.

"Die Betreiber zeigten sich äußerst kooperativ. Wir konnten in allen Knackpunkten zu einer Einigung finden", zeigte sich Gorbach mit den Ergebnissen seines Auftrittes als 'Mediator' zufrieden. So habe man sich in der umstrittenen Frage der Tarif- bzw. Netztransparenz darauf geeinigt, dass der Kunde auf Wunsch durch eine kostenlose Ansage darüber informiert werden soll, in welches Netz er telefoniert. Kundennutzen und Kundenzufriedenheit seien bei der Einigung für alle Beteiligten im Vordergrund gestanden, lobte Gorbach.

Am Verordnungsentwurf werde im Ministerium nun mit Hochdruck gearbeitet. Die Verordnung soll nach einer Begutachtungsphase noch im Sommer in Kraft treten.

Auch bei der Abwicklung des Betreiberwechsels soll in Zukunft "der Kunde König" sein. Er soll sich ausschließlich an den aufnehmenden Betreiber wenden müssen. Dieser soll dann für den Kunden alle weiteren Schritte zur ordnungsgemäßen Durchführung der Nummernportierung veranlassen. Ein vom Teilnehmer gewünschtes Portierdatum soll nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Generell werde eine Portierdauer von maximal drei Tagen angepeilt. Die Regulierungsbehörde werde darüber wachen, dass die Kosten der Nummernmitnahme für den Kunden in angemessenem Rahmen bleiben. (apa)