E-Government: Amtsweg können ab sofort mit Handy signiert werden

Die österreichische Verwaltung baut den elektronischen Amtsweg, das so genannte E-Government, weiter aus. Seit 16. April kann die "elektronische Signatur" - also die elektronische Identifizierung einer Person - auch mobil geleistet werden. Als "Kartenlesegerät" dient dabei jedes handelsübliche Handy. Registrieren kann man sich für diesen Dienst vorerst nur beim größten heimischen Mobilfunkanbieter, der Mobilkom Austria, was der zweitgrößte Anbieter T-Mobile "höchst bedenklich" findet.

Um die mobile Signatur nutzen zu können, muss sich der Anwender einmalig auf der Internetseite der Mobilkom registrieren. Will er dann ein Formular wie beispielsweise einen Strafregisterauszug beantragen, füllt er das entsprechende Formular auf der Homepage des Innenministeriums aus und bestätigt, dass er das dieses elektronisch signieren will. Daraufhin erhält er einen PIN-Code auf das Handy geschickt, den der Nutzer dann als Unterschrift eingibt.

Das jährliche Grundentgelt für den "A1 Signatur"-Dienst kostet inklusive zwei Signaturvorgänge 10 Euro. Dazu kommen noch 1 Euro für jede weitere Signatur und das Einrichtungsentgelt von 5 Euro. Bis Jahresende 2004 entfällt jedoch die Einrichtungs- und Grundgebühr. Sicherheitsbedenken gibt es laut Mobilkom-Marketingvorstand Hannes Ametsreiter keine. Auf dem Handy selbst werden keine kritischen Daten gespeichert. Diese werden sich ausschließlich im Computersystem der Telekom Austria-Tochter befinden.

Mit dem Wegfall von Gebühren sollen die Österreicher zum Umstieg auf den elektronischen Amtsweg bewegt werden, so der "Chief Information Manager" des Bundes, Reinhard Posch. Wer kein Handy hat und trotzdem eine elektronische Signatur leisten will, kann dies weiter mit einem Kartenlesegerät tun.

Das Ausfüllen der Formulare (z. B. Einkommenssteuererklärung) kann auch auf einem Internet fähigen Handy erfolgen. Auf Grund zahlreicher Eingaben empfiehlt sich aber ein Laptop oder PC. Für heuer erwartet sich Ametsreiter "ein paar tausend Nutzer", mittel- und langfristig rechnet er mit einem "zweistelligen Prozentsatz" der Bevölkerung. Investitionskosten wollte er keine nennen. Wie viele Bürger bisher überhaupt E-Government nutzen, konnte Posch nicht sagen. Das E-Government-Gesetz ist seit 1. März 2004 in Österreich in Kraft. (APA/Red.)

Weitere Informationen:

A1-Signatur-Info