Die EM kann kommen, auch via Handy-TV:
Gesetzesnovellen haben Nationalrat passiert

Der Nationalrat hat einstimmig den Weg für Handy-Fernsehen in Österreich frei gemacht. Unter mobilem terrestrischen Fernsehen sind spezielle Fernsehprogramme für Mobiltelefone bzw. andere mobile Endgeräte zu verstehen, die eine geringe Auflösung haben, an die Bildschirmgröße solcher Geräte angepasst sind und deren Übertragungsstandard einen möglichst stromsparenden Empfang ermöglicht.

Der ORF erhält durch eine Änderung des ORF-Gesetzes die ausdrückliche Erlaubnis, neben ORF 1, ORF 2 und TW1 ein weiteres Handy-TV-Programm anzubieten. Die Heranziehung von Rundfunkgebühren für Handy-Fernsehen ist nicht gestattet, dafür eine 10-prozentige Werbezeit.

Mulitplex als technische Basis
Übertragen werden sollen die Programme über so genannte Multiplex-Plattformen, wobei es gemäß Erläuterungen zum Gesetzentwurf technisch möglich sein wird, über eine Multiplex-Plattform 10 bis 20 Handy-TV-Programme und mehr auszustrahlen. Die Entscheidung über den Plattform-Betreiber obliegt der Regulierungsbehörde RTR.

Medienbehörde im "Beiwagerl"
Nebenprodukt der Einigung auf das Handy-TV ist die Einigung auf eine Neuordnung der unabhängigen Medienbehörde. Gespräche darüber sollen "unverzüglich beginnen". SP-Klubchef Josef Cap meinte dazu, es werde Zeit geben, diese Materie "ausgiebig" zu beraten. Alle Interessierten sollten sich beteiligen, um dann die Verhandlungen "in einem überschaubaren Zeitraum" abzuschließen. (apa/red)