Deutsche Regulierungsbehörde will bei 0190er-Nummern aufräumen

Die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation will bei den umstrittenen 0190er-Nummern und den teuren Internet-Dialern aufräumen. Angesichts einer wachsenden Zahl von Beschwerden über schwarze Schafe, die mit heimlich installierten Internet-Anwahldiensten oder zweifelhaften Telefonangeboten bei arglosen Kunden Telefonrechnungen in drei- oder gar vierstelliger Höhe verursachten, kündigte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth, am Montag in Bonn ein hartes Durchgreifen gegen den Rufnummern-Missbrauch an.

Grundlage ist das am vergangenen Freitag in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er und 0900er-Rufnummern, das die Rechtsposition des Verbrauchers und die Durchgriffsmöglichkeiten der Regulierungsbehörde (RegTP) deutlich stärkt. Verbraucherschützer sehen aber noch Lücken im Gesetz. Der Verbraucherzentrale Bundesverband beklagte vor allem die Nichtberücksichtigung anderer Mehrwertdienstnummern wie etwa 0137 oder 118 und die einjährige Schonfrist für die Mobilfunkbranche.

Höchstpreise festgelegt
Das neue Gesetz setzt ab sofort Höchstpreise für die 0190er und 0900er-Nummern fest, die von Pornoanbietern ebenso genutzt werden wie von technischen Hotlines zur Hilfe bei Computerproblemen oder der Stiftung Warentest. Maximal dürfen künftig zwei Euro pro Minute oder - bei zeitunabhängigen Diensten - 30 Euro pro Anwahl in Rechnung gestellt werden. Ausnahmen sind nur unter strengen Auflagen möglich.

Strikte Regelungen bei Dialern
Besonders strikt sind die Regelungen bei den Internet-Anwahlprogrammen, den so genannten Dialern, mit denen die Internetverbindung von den normalen, preisgünstigen Einwahlpunkten auf teurere Anschlüsse umgeleitet werden. In der Vergangenheit hatte es immer wieder Beschwerden gegeben, dass Dialer beim Internet-Surfen heimlich ohne Kenntnis des Nutzers installiert worden waren.

Das neue Gesetz sieht deshalb eine Registrierungspflicht für alle Dialer vor. Außerdem muss der Nutzer explizit der Installation des Dialers und/oder dessen Aktivierung und der Herstellung einer teuren Verbindung zu einer Mehrwertdienste-Rufnummer zustimmen. "Wenn der Kunde sicher ist, dass der Dialer rechtswidrig ist, sollte er nicht zahlen", riet Kurth.

Einige Wermutstropfen hat die Neuregelung allerdings für viele Betroffene doch: Sie gilt nicht für Altfälle vor Inkrafttreten des Gesetzes - also derzeit wohl für die meisten Fälle. Außerdem muss jeder Betroffene seinen Rechtsstreit nach wie vor selbst durchfechten. (apa/red)

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