Debatte um mobile Rufnummernmitnahme: Mobilkom Austria strebt "Gesamtlösung" an

Im wochenlangen Streit um die Höhe der Gebühr für die mobile Rufnummernmitnahme, die in Österreich seit Mitte Oktober bei allen Betreibern möglich ist, wünscht sich die Mobilkom Austria eine "Gesamtlösung", wie Mobilkom-Chef Boris Nemsic betonte. Die Telekom Control Kommission (TKK) wird über die Wechselgebühr wie berichtet am 20. Dezember entscheiden, nachdem die Verhandlungen der Betreiber über eine freiwillige Branchenlösung gescheitert waren.

Die Rufnummernportabilität, die eine Mitnahme der Handynummer inklusive Vorwahl bei einem Betreiberwechsel erlaubt, sei jedenfalls kein "Marktverschiebungsmechanismus", wie von manchen Marktteilnehmern erhofft, sondern ein reiner "Kundenservice", meinte Nemsic.

19 Euro sind möglich
Die genaue Höhe der künftigen Portierungsgebühr ist noch offen. Die TKK werde die Gebühr in einer Höhe von unter 20 Euro festlegen, hieß es zuletzt aus Branchenkreisen. Konkret könnte die Gebühr künftig 19 Euro betragen, zusammengesetzt aus einer Abmeldegebühr von 15 Euro und einer Gebühr von 4 Euro für die Basiskundendaten-Abfrage (so genannte NÜV-Info).

Tele.ring und Hutchison kritisierten "Fluchtsteuer"
Mobilkom, T-Mobile Austria und One hatten anfangs eine Abmeldegebühr - in der Branche "Fluchtsteuer" genannt - in der Höhe von 35 Euro verlangt. Dies war auf heftige Kritik von tele.ring und Hutchison ("3") gestoßen, zumal vor allem die kleineren Handynetzbetreiber durch die Rufnummernmitnahme auf ein Kundenplus, in erster Linie im Geschäftskundenbereich, hoffen.

Einstweilige Verfügung
Der Telekom-Regulator, der 35 Euro auch für zu hoch und etwa 12 Euro für angemessen hält, hatte daher ein Aufsichtsverfahren gegen Mobilkom, T-Mobile und One wegen Verdachts auf Verletzung des Telekomgesetzes (TKG) gestartet. Parallel hatte Hutchison ("3") gegen T-Mobile Austria eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach der zweitgrößte Betreiber nur mehr 12 Euro Abmeldegebühr verlangen darf. Auch tele.ring hatte gegen die Mobilkom ein Verfahren beim Handelsgericht wegen überhöhter Abmeldegebühr angestrengt.

Regelung in Deutschland
In Deutschland hatte der Regulator kürzlich die Höhe der Gebühr für wechselwillige Kunden mit maximal 29,95 Euro festgelegt, zuvor hatten zwei Betreiber beachtliche 116 Euro für die Portierung verlangt. (apa/red)