Auch T-Mobile ohne Zuweisungsbescheid für 1800er Frequenzen

Ein kürzlich ergangenes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) zu den österreichweiten 1800er-Mobilfunkfrequnzen ist nach der Mobilkom Austria nun auch bei T-Mobile eingelangt. Damit funken die beiden größten österreichischen Mobilfunkanbieter ohne Zuweisungs-Bescheid österreichweit im 1800er Mobilfunknetz.

Der Hintergrund: Beide Unternehmen hatten 1998 1800er-Freuqenzen kostenlos von der Telekom Control Kommission (TKK) zugewiesen bekommen, wogegen Mitbewerber One Beschwerde eingelegt hatte, da dieser zuvor dafür zahlen musste. Diese Zuweisungsbescheide wurden am 9. September 2003 vom VwGH wegen "Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften" aufgehoben.

Bei T-Mobile ist man laut Sprecherin Manuela Bruck derzeit dabei, rechtliche Fragen zu klären, schließlich habe man vom VwGH nur die Mitteilung erhalten, dass für T-Mobile das Gleiche gelte wie für die Mobilkom. Nun müssten sich die Juristen schlau machen, was für die Mobilkom gelte. Man erwarte sich jedenfalls keine nachhaltigen Probleme, wie die Mobilkom nütze auch T-Mobile die beanstandeten Frequenzen jedenfalls weiter.

Die zuständige Telekom-Regulierungsbehörde hatte bereits im Vorfeld bekannt gegeben, zu dem laufenden Verfahren keine Stellungnahmen abgeben zu wollen. Auch ein Zeitrahmen für eine Entscheidung der Telekom Control Kommission, die nun am Zug ist, wurde nicht genannt. (apa/red)