AK kritisiert Entfall von Preisinfos bei neuen 0901-Nummern

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) kritisieren die jüngste Entgeltverordnung (EVO) der Telekom-Regulierungsbehörde RTR. Sie fordern, dass die Kunden auch bei den neu geschaffenen 0901er-Event-Infodienstnummern - wie es die Fernabsatzbestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes vorsehen - "klar und verständlich" über die Kosten informiert werden. Es sei völlig unverständlich, dass über SMS-Dienste hinaus auch Mehrwertdienste, die Gespräche anbieten, von ihren Preisauszeichnungspflichten teilweise befreit werden, so die AK.

Für die AK-Konsumentenschützer handelt es sich bei den neuen Event-Infodienstnummern bloß um "konsumentenfeindliche Spielereien". Die Preisinformation könne zwar vom Verbraucher selbst aus den Ziffern der Rufnummer ermittelt werden, dass sich hinter den Ziffern 901 an fünfter Stelle die Tarifinfo verberge, werde von den Verbrauchern aber kaum wahrgenommen oder nur Verwirrung stiften.

Wie berichtet wurde mit der neuen EVO mit der Vorwahl 0901 ein neuer Dienstnummernbereich speziell für "eventtarifierte" Dienste wie beispielsweise für Starmania Votings geschaffen, wofür die neue EVO bis zu einer Höhe von 70 Cent keine (tariffreie) Entgeltansage am Beginn der Verbindung vorsieht.

Bei den 0901-Nummern wird dem Kunden nicht wie bisher ein zeitabhängiges Nutzungsentgelt für einen Anruf oder eine SMS in Rechnung gestellt, sondern ein zeitunabhängiges fixes einmaliges Entgelt. Die Höhe des Entgeltes ist in den beiden ersten Ziffern nach der Bereichskennzahl 901 in 10 Eurocent-Einheiten enthalten. Für einen Dienst mit der Nummer (0)901 05 xxxx werden dem Kunden zum Beispiel 50 Cent verrechnet. Lediglich bei Diensten über 70 Cent ist wieder eine Entgeltansage bzw. ein Anbots-SMS verpflichtend.

Preisinfopflicht bei Verbindung
Derzeit müssten Mehrwertdienste nicht einmal in der Werbung ihre Preise nennen, kritisiert die AK weiter. Nur durch die Preisinfopflicht am Beginn der Verbindung habe der Verbraucher Schutz. Kostenlose Bestätigungs-SMS, die den Kunden über den Preis informieren, mögen SMS-Diensten vielleicht zusätzliche Kosten verursachen.

Säumig ist für die AK-Konsumentenschützer die Regulierungsbehörde hinsichtlich der zunehmenden betrügerischen Praktiken mit Dialer-Programmen. Im Gegensatz zu Deutschland, wo die dortige Regulierungsbehörde an diesem Montag 400.000 der 560.000 registierten Dialern die Registrierung entzogen hatte, bestehe in Österreich noch immer keine Pflicht zur Genehmigung von Dialern. (apa/red)