35 Euro "Fluchtsteuer" bei Rufnummern- mitnahme: Verfahren vs. A1, One & T-Mobile

35 Euro statt 12 - so geht's nicht! Das hat jetzt die Telekom-Control-Komission (TKK) einstimmig entschieden. Hintergrund: Mobilkom Austria, T-Mobile und One verlangen bei der Rufnummernmitnahme eine "Fluchtsteuer" von 35 Euro von ihren Kunden. Die TKK hat nun festgestellt, dass dieser Betrag die Kunden vom Wechseln abhält und wird deswegen ein Aufsichtsverfahren wegen vermuteter Verletzung des Telekommunikationsgesetzes einleiten.

Die TKK geht derzeit davon aus, dass die Höhe des Portierentgelts EUR 12,- nicht übersteigen darf. Dieser Betrag wurde von der TKK unter anderem deshalb als nicht abschreckend angesehen, da er sich im Wesentlichen am Schnitt der marktüblichen monatlichen Grundentgelte bei den Mobilfunkbetreibern orientiert und in den meisten europäischen Ländern den Endkunden für mobile Rufnummernübertragung nichts verrechnet wird, auch nicht bei einer Vertragskündigung.

Die Mobilfunkbetreiber haben nun im Rahmen dieses Aufsichtsverfahrens
- so sieht es das Gesetz vor - einen Monat Zeit, vor der TKK Stellung zu beziehen und die Entgelte entsprechend abzuändern. Wird dem nicht Folge geleistet, so kann die TKK in einem zweiten Schritt ein dem Gesetz entsprechendes Portierentgelt mittels Bescheid anordnen.

Des Weiteren erwägt die TKK die Einschaltung des Kartellgerichts, denn schließlich liegt der Verdacht eines abgestimmten Verhaltens der genannten Unternehmen nahe. (apa/red)