1800: Mobilkom und T-Mobile erhalten entzogene Frequenzen zurück

Anfang Oktober 2003 entschied der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) auf Grund einer Klage des drittgrößten österreichischen Handybetreibers One, dass den beiden größten heimischen Mobilfunkbetreiber Mobilkom Austria und T-Mobile die Zuweisungsbescheide für GSM-1800er-Frequenzen aus dem Jahre 1998 bzw. 1999 entzogen werden. Nun hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) diese Frequenzen den beiden Mobilfunkern wieder unentgeltlich zugeteilt, teilte die Telekom Regulierungsbehörde RTR mit.

"Die TKK hatte im Zuge des wieder aufgenommenen Verfahrens die Frage zu prüfen, ob die von Mobilkom bzw. T-Mobile im Rahmen ihrer Konzessionserteilung bezahlten Gebühren - jeweils 4 Mrd. S - mit der von One für ihre Konzession bezahlte Gebühr - 2,3 Mrd. S - wirtschaftlich gleichwertig waren.

Dabei war die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erlassung der Erstbescheide (August 1998 bzw. August 1999) heranzuziehen", beschreibt die RTR die Ausgangssituation für die Telekom-Control-Kommission. Ein Gutachten im Auftrag der TKK hätte demnach ergeben, dass zwischen den bezahlten Frequenznutzungsentgelten von Mobilkom und T-Mobile einerseits und One andererseits "wirtschaftliche Gleichwertigkeit" bestehe, betonte die RTR.

Der Chef des Telekomunternehmens TriCoTel, Robert Marschall, hatte kurz nach dem VwGH-Entscheid gefordert, dass es zu keiner kostenlosen Zuteilung kommen dürfe, das dies nicht im Sinne der EU-Regelungen sei. TriCoTel hatte 1998 auch die Zuweisung von 1800er-Frequenzen beantragt, die ihm aber auf Grund von behauptetem Frequenzmangel abgesprochen und laut Marschall später anderen Netzbetreibern zugesprochen wurden. (apa/red)