"12 Euro sind genug": Gorbach meldet sich in Sachen "Fluchtsteuer" zu Wort

In Sachen Rufnummernmitnahme meldet sich jetzt auch Infrastrukturminister Hubert Gorbach (FP) zu Wort. Mit Unverständnis und Verwunderung reagiert er auf die Pläne der Netzbetrieber, eine "Fluchtsteuer" zu verlangen. "Die Regulierungsbehörde hat bereits eine klare Orientierung für eine angemessene finanzielle Abgeltung beim Nummerwechsel - nämlich 12 Euro - vorgeschlagen. Kein Kunde wird es verstehen, wenn er bei manchen Betreibern bis zu 40 Euro zahlen muss", so Gorbach zur laufenden Diskussion.

Laut TelekommunikationsGesetz 2003 (TKG) dürfe das Entgelt für den Nummernwechsel nicht abschreckend sein, betonte Gorbach. Er erwarte sich daher, dass sich alle Betreiber an die Empfehlung der Regulierungsbehörde halten.

TKK prüft
Die Telekom Control Kommission (TKK) werde sich die Portierungsentgelte, die die Mobilfunkbetreiber erst an diesem Freitag - einen Tag vor der für Samstag geplanten Einführung der mobilen Rufnummernmitnahme - bekannt geben wollen, "sehr genau ansehen", hieß es aus der RTR. Die TKK werde dann gegebenenfalls relativ rasch "entsprechende Maßnahmen" setzen, um eventuelle Missstände abzustellen, sagte RTR-Sprecherin Daniela Andreasch. Die TKK habe jedenfalls laut Telekomgesetz die Möglichkeit, "Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen", wenn das Entgelt, das Handybetreiber den Kunden für die Portierung in Rechnung stellen, "abschreckend" sei.

Keine Regelung
Für Entgelte, die Betreiber im Zuge der Einführung der Rufnummernmitnahme unter sich verrechnen, habe die TKK noch keine Regelung getroffen, da zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung Erfahrungswerte für Portierungskosten fehlten, hieß es aus der RTR weiter. Die Betreiber könnten jedoch ab Juli 2005 einen Antrag bei der TKK zur Festsetzung dieser Entgelte stellen, wenn es keine privatrechtlichen Einigungen gebe.

Abfrage- plus Abmeldegebühr
Die Rufnummernmitnahme soll ab 16. Oktober eingeführt werden und erlaubt Handykunden eine Mitnahme der Rufnummer inklusive Vorwahl bei einem Betreiberwechsel. Mobilkom, T-Mobile und One hatten bereits im Vorfeld bekannt gegeben, von zu anderen Betreibern wechselnden Kunden neben der Kundeninfo-Abfragegebühr von 4 Euro (so genannte NÜV-Info) auch eine Abmeldegebühr zwischen 20 und 40 Euro verlangen zu wollen. Die Handynetzbetreiber rechtfertigen die Höhe der Abmeldegebühr mit den getätigten millionenschweren Investitionen in die Implementierung der Software für die Rufnummernmitnahme sowie mit Administrations- und Verwaltungskosten.

Vorteil für die kleinen Betreiber
Zusätzlich zur geplanten Abmeldegebühr und den Kosten für die NÜV-Info (4 Euro) muss der wechselwillige Kunde, der seine Nummer mitnehmen will, künftig beim neuen Betreiber auch ein Aktivierungsentgelt von rund 40 Euro bezahlen. Die Einführung der Rufnummernmitnahme wird vor allem von kleineren Mobilfunkbetreibern begrüßt, zumal auf große Betreiber eine Kundenabwanderung vor allem im Geschäftskundenbereich zukommen könnte. (apa/red)