OGH schützt "Memory" auch im Internet: Wiener Firma darf E-Memory nicht anbieten

Eine Wiener Firma ist über das Patent von Ravensburger für das beliebte Kinder- und Lernspiel Memory gestolpert. Ohne Absprache mit dem Spieleverlag hatte die Firma eine virtuelle Version des Klassikers mit dem Namen "E-Memory" zum Download auf ihre Homepage gestellt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das nun verboten. Memory wird seit 1959 in weltweit 70 Ländern vermarktet.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun in der Entscheidung 4 Ob128/04h die Unzulässigkeit dieser Vorgangsweise bestätigt. Ravensburger, wo man allein in den vergangenen fünf Jahren über 100 Unterlassungsklagen wegen Markenrechtsverletzungen durchgefochten hat, hatte auch in diesem Fall die Gerichte angerufen: Bei dem inkriminierten virtuellen Spiel ging es darum, verdeckt angeordnete Karten, auf deren Rückseite jeweils paarweise Motive abgedruckt waren, durch Anklicken einander zuzuordnen.

Als Ravensburger davon Wind bekam, wurde zwar das dem Original täuschend ähnliche "E-Memory" entfernt, allerdings hielt die Firma noch bis zum vergangenen August unter der Rubrik "Spiele-Downloads" ein so genanntes Spiel-Memory mit dem Untertitel "Gedächtnisspiel mit vielen Optionen" zum Herunterladen bereit, ohne eine entsprechende Zustimmung eingeholt bzw. sich um das Markenrecht gekümmert zu haben.

Die darauf hin eingebrachte Klage auf Unterlassung, Zahlung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren: 15.000 Euro) war erfolgreich und hielt in allen Instanzen. Der OGH gab dem dagegen eingebrachten Revisionsrekurs nicht Folge: Der Auffassung der Wiener Firma, das strittige Kennzeichen Memory wäre "Allgemeingut, für das kein gleichwertiger Alternativbegriff zur Verfügung stehe", könne nicht beigepflichtet werden, heißt es im Urteil. (apa/red)