Zurück an den Start: Neuer Anlauf für EU-Softwarepatent-Gesetz beschlossen

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat den Gesetzesvorschlag zur Patentierung von Software an die EU-Kommission zurück verwiesen. Damit muss das Gesetzgebungsverfahren neu starten. Das sei "die einzige vernünftige Entscheidung" kommentierte SPÖ-Delegationsleiterin Maria Berger. Eine "Chance für einen Neustart" sieht darin die Grüne Abgeordnete Eva Lichtenberger.

Strittiger Punkt ist die Erteilung von Patenten auf reine Software, etwa für den Balken beim Herunterladen von Dateien vom Internet. In den USA ist so ein Patent möglich, in Europa wird dadurch eine massive Behinderung kleiner Programmierer befürchtet, die sich Lizenzen für solche Programmelemente nicht leisten können. Über den Vorschlag zu Softwarepatenten hatten bereits EU-Parlament und EU-Ministerrat in jeweils erster Lesung beraten. Während das EU-Parlament gegen die Patentierbarkeit von Software war, gab es im Rat zuletzt eine unklare Position. Vor allem Polen und Dänemark hätten die vom Rat formulierte gemeinsame Position der Mitgliedsländer nicht mit getragen, sagte Lichtenberger. Österreich hatte sich bei der Abstimmung im Mai des Vorjahres der Stimme enthalten. Nun muss die EU-Kommission einen neuen Vorschlag vorlegen. Die bisherigen Entscheidungen der EU-Institutionen verlieren ihre Gültigkeit. (apa)