Online-Durchsuchung kommt: Berger sieht darin keine Verletzung von Grundrechten

Die Online-Fahndung, auf die sich SPÖ und ÖVP im Ministerrat grundsätzlich geeinigt haben, eröffne gänzlich neue Möglichkeiten. "Wir können zurückblicken in die Vergangenheit", erklärte Innenminister Günther Platter im Pressefoyer den Unterschied etwa zum Großen Lauschangriff. Justizministerin Maria Berger will keine Verletzung des Grundgesetzes zur unbeobachteten Kommunikation sehen - immerhin bedürfe es eines richterlichen Beschlusses.

Platter zeigte sich abermals erfreut, dass es zu einem "gemeinsamen Bekenntnis" mit Berger zur Online-Fahndung gekommen sei. "Das ist eine erfreuliche Situation für die Exekutive." Nochmals wurden die Eckpunkte für die Online-Fahndung erläutert, für die eine Arbeitsgruppe bis Ende Februar die Rahmenbedingungen ausarbeitet und die bereits vor dem Sommer 2008 beschlossen werden könnte. So müsse ein dringender Tatverdacht auf ein schweres oder terroristisches Verbrechen mit einer mindestens zehnjährigen Strafdrohung vorliegen, außerdem müsse es eine richterliche Genehmigung geben.

Technische Erläuterungen zum Einsatz von sogenannten Trojanern gab es von Platter: "Das bedeutet, dass wir einen Zugriff auf die Festplatte haben." Wichtig sei, dass man internationale Kontakte nütze. Berger betonte, dass etwa auch das Briefgeheimnis und das Fernmeldegesetz via Richterbeschluss ausgehebelt werden könnten. Auch hier würden keine Grundrechte verletzt. Mögliche Anhaltspunkte bei der Erarbeitung des Gesetzes könnte der Große Lauschangriff liefern.

Die Justizministerin versicherte auch, dass es keine Verwendung von Zufallsfunden geben dürfe. Dass die durch eine Online-Fahndung Betroffenen über diese Maßnahme informiert würden, bestätigte sie nicht, das Ministerrats-Papier spricht allerdings von einer nachträglichen Information durch die Behörden.

(APA/red)