Microsofts Kartellstreit: Anhörung beim Europäischen Gerichtshof hat begonnen

Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die mündliche Anhörung im Kartellstreit der EU mit dem Software-Konzern Microsoft begonnen. Bei dem Termin wird der Antrag von Microsoft behandelt, die im März verhängten Kartell-Auflagen der EU bis zu einer Entscheidung in der von Microsoft eingelegten Berufung auszusetzen. Das Berufungsverfahren kann bis zu fünf Jahre dauern. Eine Entscheidung des EuGH über eine Aussetzung wird in ein bis zwei Monaten erwartet.

Der Präsident des Gerichtshofs, Bo Vesterdorf, setzte zunächst Donnerstag und Freitag für die Anhörung an, er bereitete die Parteien aber auch auf einen möglichen Termin am Samstag vor. Die Entscheidung der EU-Kommission schade hunderten europäischen Firmen, tausenden Software-Entwicklern in Europa und Mio. von Verbrauchern, sagte Brad Smith, der leitende Rechtsanwalt von Microsoft, vor Beginn der Sitzung.

Microsoft fordert Strafaussetzung
Der Software-Riese Microsoft hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) seinen Antrag auf ein Aussetzen der von der EU verhängten Kartell-Auflagen bekräftigt. Das von der EU geforderte Offenlegen weiterer Informationen zum Betriebssystem würde Microsoft irreparablen Schaden zufügen, erklärte Anwalt Ian Forrester. Bei der mündlichen Anhörung in Luxemburg geht es um die Eingabe des Konzerns, die im März verhängten EU-Auflagen bis zu einer Entscheidung in der von Microsoft eingelegten Berufung auszusetzen.

Rekordstrafe von 487,2 Mio. Euro
Wegen Ausnutzung einer Markt beherrschenden Stellung hatte die EU-Kommission im März ein Rekordbußgeld von 497,2 Mio. Euro gegen Microsoft verhängt. Außerdem soll das Unternehmen Wettbewerbern für Server-Software technische Schnittstellen seines Betriebssystems Windows offen legen. Schließlich soll auch eine Version von Windows angeboten werden, die keinen eigenen Media Player enthält.

Konzern bekräftigt seine Haltung
Microsoft bekräftigte seine Haltung, es habe seinen Mitbewerbern bereits ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt. Anwalt Forrester betonte weiter, sollte Microsoft jetzt die Auflagen erfüllen müssen, könnten die Informationen nicht mehr zurückgerufen werden, wenn der Konzern letztlich in der Berufung Erfolg haben sollte. Die EU-Kommission hingegen besteht auf die sofortige Umsetzung der Kartell-Vorgaben, um die Wettbewerbschancen zu fördern. (apa/red)