Microsoft beugt sich: Gerichtsbeschluss der EU-Kommission wird nicht angefechtet

Der US-Softwarekonzern Microsoft will die EU-Gerichtsentscheidung vom Dezember über die sofortige Umsetzung der Auflagen im Kartellstreit nicht anfechten. Der Fokus liege nun vielmehr auf den Gesprächen mit der EU-Kommission, wie die Auflagen umgesetzt werden könnten, teilte das Unternehmen mit.

Das EU-Gericht Erster Instanz hatte es am 22. Dezember abgelehnt, Auflagen der Kommission gegen Microsoft bis zur Entscheidung im Hauptverfahren auszusetzen. Wie der Konzern jetzt mitteilte, will er dieses Urteil nicht anfechten. An seinem Einspruch gegen die Entscheidung der EU-Kommission vor dem EuGH werde aber festgehalten. Die EU-Wettbewerbshüter verhängten gegen den Konzern ein Rekordbußgeld von 497 Millionen Euro und verpflichteten den Konzern dazu, seine Software in Europa ohne den digitalen Media Player zu verkaufen.

Zudem soll Microsoft seinen Konkurrenten Informationen zur Verfügung stellen, damit andere Betriebssysteme ebenfalls den Media Player nutzen können. Brüssel sah es als erwiesen an, dass der Konzern seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat. Dabei geht es um die Microsoft-Betriebssysteme, die der Konzern nur zusammen mit Anwendungsprogrammen für das Abspielen von Musik und Filmen angeboten hat. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des EU-Gerichts über die Auflagen im Hauptverfahren können jedoch noch Jahre vergehen. (apa/red)