Microsoft legt Berufung gegen Rekord-Strafe ein: "Innovationsfeindliches" Urteil

Microsoft hat Berufung gegen die von der EU-Kommission verhängte Rekordstrafe eingelegt. Der amerikanische Softwarekonzern sollte 497 Millionen Euro Buße zahlen, außerdem wurden ihm strenge technische Auflagen auferlegt. Die Entscheidung der Kommission schade innovationsfreudigen Unternehmen und hemme Forschung und Entwicklung, warf das Unternehmen im Berufungsantrag vor, der dem Europäischen Gericht Erster Instanz in Luxemburg vorgelegt wurde.

Die EU will mit ihrer Entscheidung vom 24. März das faktische Monopol des Software-Giganten in Europa brechen. Die EU wirft dem US-Konzern vor, über mehr als fünf Jahre sein "Fast-Monopol" für PC-Betriebssysteme ausgenutzt zu haben, um sich bei Anwendungsprogrammen wie dem Abspielen von Musik und Filmen eine dominierende Stellung zu verschaffen. Gegen Microsoft hatten die Konkurrenten RealNetworks und Sun Microsystems in Brüssel Beschwerde eingelegt.

Die EU-Entscheidung unterlaufe die Bemühungen erfolgreicher Unternehmen um ständige Innovationen, erklärte Microsoft-Justiziar Horacio Gutierrez. Dies schade den Verbrauchern und der Industrie. Bis die Luxemburger Richter über den Streit entscheiden, kann es nach bisherigen Erfahrungen zwei Jahre dauern.

Verfahren kam 1998 ins Rollen
Das Verfahren war 1998 durch eine Beschwerde des Server- Herstellers Sun Microsystems ins Rollen gekommen. Dieser warf Microsoft vor, sein Quasi-Monopol des Windows-Betriebssystems, das auf mehr als 95 Prozent aller PCs läuft, auszunutzen, um den Wettbewerb auch bei anderen Software-Produkten zu untergraben. Nach jahrelangen Ermittlungen bestätigte die EU-Kommission die Vorwürfe und verhängte deshalb neben dem Bußgeld auch Auflagen.

Microsoft muss Daten offenlegen
Microsoft muss nach der EU-Entscheidung auch Daten über die Anbindung der Zentralrechner von Firmennetzwerken (Server) an das Betriebssystem Windows offenlegen, damit Firmen, die Windows verwenden wollen, nicht auch die weiteren Programme von Microsoft kaufen müssen. Zudem soll Microsoft den PC-Herstellern sein Betriebssystem auch ohne das Abspielprogramm Media Player für Ton und Videos anbieten.

Sprecher sieht Urteil als Eingriff in Produktpolitik
Wie Microsoft-Sprecher Hans-Jürgen Croissant auf Anfrage in München sagte, geht Microsoft vor allem gegen die Auflage der EU- Kommission vor, sich künftige Erweiterungen des Betriebssystems Windows vorab genehmigen zu lassen. Dies sei ein unmittelbarer Eingriff in die Produktpolitik, der das Streben von Microsoft nach nutzerfreundlichen Innovationen unzulässig behindere. (APA/red)