Konkurrenz prüft: EU fällt Entscheidung über Microsoft-Vorschläge erst Ende Juli

Die EU-Kommission will die von Microsoft eingereichten Vorschläge zur Offenlegung von Schnittstellen der Windows-Betriebssysteme für Konkurrenten auf ihre Markttauglichkeit prüfen. Wie die EU-Kommission mitteilte, sollen die Microsoft-Vorschläge den Konkurrenten zur Einschätzung vorgelegt werden. Das werde rund ein bis zwei Wochen dauern.

Die EU-Kommission werde dann vermutlich Ende Juli entscheiden, ob Microsoft die Auflagen aus dem Kartellrechtsurteil erfüllt habe, erklärte EU-Sprecher Jonathan Todd.

Strafe droht noch immer
Sollte die EU zu dem Ergebnis kommen, dass die Auflagen aus dem Kartellrechtsstreit nicht erfüllt wurden, kann sie ein Bußgeld bis zu fünf Prozent des weltweiten Tagesumsatzes gegen Microsoft verhängen. Die EU hat Microsoft im März 2004 zu einer Geldstrafe von 497 Mio. Euro verurteilt. Die Europäische Union reagierte damit auf das Ergebnis eigener Kartellermittlungen, wonach Microsoft seine Markt beherrschende Stellung bei den Computer-Betriebssystemen dazu genutzt hat, Konkurrenten zu schaden.

Umsetzung nicht zufriedenstellend
Zu den damals verhängten Auflagen gehört auch die Verpflichtung, dass Microsoft anderen Unternehmen den Programmcode bestimmter Windows-Schnittstellen offenbart, damit sie ihre Programme wie Video- oder Audio-Player besser an Windows anpassen können. Hier wurde zuletzt über den Preis verhandelt, den Microsoft dafür verlangen darf. Bei einer weiteren Auflage - der Entwicklung einer Windows-Version ohne vorinstallierten Media Player zum Abspielen von Musik und Filmen - war die EU im vergangenen Monat mit der Umsetzung noch nicht zufrieden.

Kroes will Entscheidung durchsetzten
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte, sie sei fest entschlossen, alle Elemente der Entscheidung von 2004 umzusetzen. Dazu gehöre es auch, dass Entwickler freier Software von der Lösung profitieren könnten.

Gutachter prfüfen
Wie EU-Sprecher Todd weiter sagte, soll ein unabhängiger Gutachter prüfen, ob Microsoft die Auflagen erfüllt. Die EU warte hier auf Vorschläge von Microsoft. Der Gutachter werde auch in die Markttests miteinbezogen.

Klage gegen Kommissionsentscheidung
Microsoft hat gegen die Kommissionsentscheidung Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Das Gericht Erster Instanz entschied im Dezember allerdings, dass der Konzern die Auflagen umsetzen muss, auch wenn die Berufungsklage noch läuft. (apa)