Grüne kritisieren Plan des Innenministers:
Online-Fahndung für Pilz verfassungswidrig

Grüne kritisieren Plan des Innenministers:
Online-Fahndung für Pilz verfassungswidrig

Der Grüne Sicherheitssprecher Pilz wirft dem Innenministerium vor, sich mit der geplanten Online-Fahndung auf ungesetzliches Terrain zu begeben. Um die geplanten Online-Trojaner zu erhalten, müsste das Innenministerium auf dem Schwarzmarkt Sicherheitslücken einkaufen. Außerdem, so Pilz, stelle schon das Nicht-Melden von Sicherheitslücken einen Strafbestand dar.

Pilz sieht weder das Innenministerium noch den Heeresnachrichtendienst in der Lage selbst Sicherheitslücken bei Computersystemen zu erforschen. Außerdem wies der Grüne Politiker auf zahlreiche andere verfassungs- und strafrechtliche Verstöße hin, die Beamte bei der Praxis der Online-Fahndung begingen. Das erklärte Pilz in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Universitätsdozent Christopher Krügel.

Krügel erklärte, dass ein so genannter Online-Trojaner bei direkter Installation auf den Rechner eine Schwachstelle im jeweiligen System ausnutzen muss. Das Aufspüren solcher Lücken sei aber nicht so trivial, so der Dozent an der TU Wien. Es gebe nur wenige Experten weltweit, die Sicherheitslücken finden. Da solche Sicherheitsexperten üblicherweise die jeweiligen Hersteller über die Schwachstellen informieren, bleibe dem Innenministerium nur der Weg auf den Schwarzmarkt. Das Innenministerium selber sei nicht imstande, solche Lücken in Anwendungen und Systemen selbst zu finden, erklärten Krügel und Pilz.

Sowohl bei der Beschaffung als auch der Anwendung der Mittel zur Online-Untersuchung verlasse das Innenministerium den rechtlichen Rahmen, so Pilz. Neben der Beschaffung auf dem Schwarzmarkt wies Pilz noch auf andere verfassungs- und strafrechtliche Probleme hin. So stünden den zusätzlichen Ermittlungsbefugnissen das Recht auf Privatsphäre oder das Recht auf Datenschutz gegenüber.

(apa/red)