Festplattenabgabe "ist nicht rechtens":
Computerhersteller HP reicht jetzt Klage ein

Seit 1. Oktober müssen Händler in Österreich auch für Festplatten Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaften zahlen. Gegen jene sieben Verwertungsgesellschaften unter der Federführung von Austro Mechana, die die Abgabe eingefordert haben, will der Computerhersteller Hewlett Packard (HP) nun vor dem Handelsgericht klagen. Dies berichtet ORF.at. "Wir klagen, weil wir die Festplattenabgabe für nicht rechtens halten", begründet der Händler HP seinen Schritt. Die Klage ist bereits eingereicht, über das laufende Verfahren wolle man zunächst keine weiteren Details bekanntgeben.

Dieser Klageschritt geschehe nicht "stellvertretend für heimische Importeure und Händler", heißt es vonseiten des Unternehmens, "sondern HP klagt schlicht und einfach als HP". Bereits vor zwei Jahren hatte es eine ähnliche Forderung von Literar Mechana und der Verwertungsgesellschaft bildender Künstler (VBK) gegeben, "damals hat es eine stellvertretende Klage gegeben". Unter dem Titel Reprographievergütung wollten damals die beiden Verwertungsgesellschaften 21,60 Euro für jeden in Österreich verkauften Computer einheben, der Oberste Gerichtshof (OGH) setzte dem Vorhaben damals ein Ende.

Mehrkosten von 12 bis 44 Euro pro Festplatte
Mit der neuen Regelung der Abgabe mit Anfang Oktober wird die aus den 1980er Jahren stammende "Leerkassetten-Vergütung", mit der auf Leermedien eine Urheberrechtsabgabe eingehoben wird, auf Festplatten ausgeweitet. Damit sollen Urheberrechte abgegolten werden, die durch private (legale oder illegale) Kopien geschützter Inhalte entstünden. Bisher galt dies nur für Speichermedien wie CDs, DVDs, USB-Sticks, MP3-Player oder auch DVD-Recorder. Die von der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana veröffentlichten diesbezüglichen Tarife betragen zwischen 12 und 44 Euro pro Festplatte. Die Verwertungsgesellschaft beruft sich in diesem Zusammenhang auf aktuelle Studien: "Ein privater User hat im Durchschnitt rund 2.000 Musiktitel auf der internen Festplatte," heißt es auf der Webseite der Austro Mechana, "die Bandbreite reicht bis weit über 30.000 Musiktitel."

Arbeiterkammer: "Überfallsartige" Belastung
Die Arbeiterkammer (AK) befürchtet "überfallsartige" Preissteigerungen bei Festplatten in PCs, Notebooks und Netbooks. "Gerade junge Leute sind meist Technikfreaks und stehen auf neue Computertechnologien, haben aber oft nicht allzu viel Geld. Sie würde die Abgabe hart treffen", so die AK vor einer Woche in einer Aussendung. Der Handel rechnete als Folge mit Umsatzeinbußen, die Wirtschaftskammer warnt laut ORF.at vor einer Belastung von rund 30 Millionen Euro für den Standort Österreich. Schließlich bestehe die Gefahr, dass österreichische Kunden fortan in jenen EU-Staaten einkaufen, in denen keine Festplattenabgabe eingehoben wird. Noch steht ein Preisanstieg aus, da die Regelung nur für Festplatten gilt, die von Händlern ab dem 1. Oktober gekauft wurden, Restposten sind daher noch günstig zu erhalten. (apa/red)