EU-weite Richtlinie für Softwarepatente: Debatte um technischen Mitwirkung

Die heiß umkämpfte und im Detail höchst komplizierte EU-Richtlinie zu Software-Patenten wird am kommenden Mittwoch im EU-Parlament in Strassburg in zweiter Lesung behandelt. Die Debatte kreist dabei vor allem um die Frage, ob Software an sich oder nur unter der Voraussetzung einer "technischen Mitwirkung" patentiert werden darf.

Zwar ist die Patentierbarkeit von Software alleine nicht in der Richtlinie vorgesehen, Kritiker erhoben jedoch den Vorwurf, dass der Begriff der technischen Mitwirkung zu schwammig formuliert sei, wodurch in der Praxis ebenso alleinstehende Software geschützt werden könnte. Die Grünen und die SPE-Fraktion haben aus diesem Grund 21 Abänderungsanträge eingebracht, mit denen ihrer Meinung nach alle Unschärfen beseitigt und somit eine Patentierung von reiner Software definitiv ausgeschlossen werden soll.

Die Richtlinie wurde nötig, weil Patente für computerbasierte Erfindungen in den Mitgliedsländern sehr unterschiedlich gehandhabt wurden. Die Genehmigung erteilen nationale Patenämter oder das Europäische Patentamt (EPO), das keine EU-Behörde ist. Nach der EPO-Konvention wird ein Patent nur dann gewährleistet, wenn eine Erfindung neu ist, einen erfinderischen Fortschritt macht und für die industrielle Verwendung tauglich ist. Die Erteilung von Patenten für reine Computerprogramme ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

Kritiker befürchten, dass die Patentierbarkeit von Software vor allem zu Lasten von kleineren Entwicklerfirmen geht, da die Verfahren zur Sicherung der Rechte viel komplizierter sind als beim bisher üblichen Copyright. Die Grünen führten etwa ins Treffen, dass die Firmen verstärkt in Patentanwälte investieren müssten, was vor allem ein Wettbewerbsnachteil für kleinere Unternehmen wäre.

Demgegenüber stehen die Befürworter in der Software-Industrie, denen von Seiten der Patentgegner massives und kostenintensives Lobbying vorgeworfen wird. Große IT-Unternehmen argumentieren, dass ein Patentsystem, das auch den Schutz für Software erlaubt, die Forschung anregen würde, weil es beispielsweise die Risiken für das Management verringern würde. Außerdem begründen sie ihr Anliegen mit einer besseren Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den USA, wo Patente auf reine Software erteilt werden dürfen.

Um sich auf einen Vorschlag zu einigen, muss eine absolute Mehrheit der 732 Parlamentarier zustimmen. Kommt diese nicht zu Stande, muss sich ein Vermittlungsausschuss mit dem Thema befassen. Bisher gehen die Fronten quer durch alle Lager. (apa)