EU-Kommision hat die Rekordstrafe von 497 Mio. Euro gegen Microsoft ausgesetzt

Die EU-Kommission hat die Rekordstrafe gegen den Softwarehersteller Microsoft bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung vorerst ausgesetzt. Damit soll der Vorsitzende des Europäischen Gerichtshofs der Ersten Instanz in Luxemburg, Bo Vesterdorf, Zeit gegeben werden, über einen Einspruch des Unternehmens zu entscheiden. Ein endgültiger Beschluss wird erst in drei Jahren erwartet .

Vesterdorf, der allein über den Antrag Microsofts auf Aussetzung der Sanktionen entscheide, muss nach Angaben aus EU-Kreisen in Brüssel drei Aspekte klären. So müsse Microsoft zunächst vernünftige Gründe für seinen Antrag auf Aussetzung der Sanktionen vortragen. Zudem müsse der Konzern belegen, dass sein Antrag dringend sei und er sonst irreparablen Schaden erleiden würde. Drittens müsse Microsoft nachweisen, dass bei Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit und der eigenen eine Aussetzung der Sanktionen gerechtfertigt ist.

Die Kommission kam nun einer möglichen richterlichen Verfügung zuvor. Aus EU-Kreisen hieß es, Vesterdorf sei bereits am Freitagabend über die Aussetzung der Sanktionen informiert worden. Microsoft hatte diese am Freitag beantragt.

Microsoft hatte bereits Anfang des Monats gegen den Beschluss der EU Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht, die die Aussetzung der von der Kommission verhängten Auflagen zum Ziel hatte. Mit einem Bußgeld von 497 Millionen Euro hatte die EU-Kommission gegen Microsoft die höchste jemals von ihr verhängte Kartellstrafe ausgesprochen. Außerdem erteilte sie scharfe Auflagen, wonach das Unternehmen die Integration von Fremdsoftware in das Betriebssystem Windows erleichtern muss. Microsoft hatte dies kritisiert und der EU-Kommission vorgeworfen, nicht auf umfassende Zugeständnisse des Konzerns eingegangen zu sein. Die EU fordert im Kern eine leichtere Integration fremder Software in das Betriebssystem Windows.
(APA/red)