EU-Kartellstreit mit Microsoft: Konzern beharrt auf Einheit der Windows-Plattform

Auch am zweiten Tag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) beharrt Microsoft auf seinem Standpunkt. Der Software-Konzern hat erneut die Entfernung des Media Player aus dem Betriebssystem Windows abgelehnt. Das gegenwärtige Angebot blockiere keinesfalls die Entwicklung alternativer Formate, wie der Erfolg des iPod von Apple beweise, sagte Microsoft-Rechtsanwalt Jean-Francois Bellis.

Microsoft argumentiert, ohne den Media Player könnten unabhängige Software-Entwickler und Web-Designer nicht mehr das reibungslose Funktionieren ihrer Produkte garantieren.

Dagegen wirft die EU Microsoft vor, die Dominanz von Windows im Bereich der Betriebsysteme auch auf den wachsenden Markt für digitale Audio- und Video-Software übertragen zu wollen. Per Hellström, der Vertreter der EU-Kommission argumentierte, Anbieter von Inhalten würden bei einer Entfernung des Media Players ihre Filme oder Musik auch mit anderer Software als nur mit der von Microsoft kodieren.

Microsoft will die Aussetzung der Auflagen
In Luxemburg entscheidet das Gericht Erster Instanz (GEI), das dem EuGH beigeordnet ist, in ein bis zwei Monaten über eine Eingabe des Konzerns: Microsoft will die im März verhängten EU-Auflagen bis zu einer Entscheidung im Berufungsverfahren aussetzen; dies kann bis zu fünf Jahre dauern.

Wegen Ausnutzung einer Markt beherrschenden Stellung hatte die EU-Kommission im März ein Rekordbußgeld von 497,2 Mio. Euro gegen Microsoft verhängt. Ferner soll das Unternehmen eine Version von Windows ohne eigenen Media Player anbieten. Wettbewerbern für Server-Software soll der Konzern technische Schnittstellen seines Betriebssystems Windows offen legen.

Vesterdorf will Verhandlungen wieder aufnehmen
Gerichtspräsident Bo Vesterdorf schien laut Beobachtern beide Seiten dazu bewegen wollen, die im Frühjahr vor allem wegen des Media Players abgebrochenen Verhandlungen wieder aufzunehmen. EU-Beamte sagten allerdings, es habe noch nie eine Einigung gegeben, nachdem die EU eine Entscheidung ausgesprochen habe. (apa/red)